Editionsrichtlinien

Düsseldorf 21999

Inhaltsverzeichnis

1 Vorbemerkung

1.1 Editionsprinzipien

1.1.1 Quellenedition – Werkedition – Werkfassungen

1.1.2 Quellenedition

1.1.3 Werkedition

1.1.4 Herausgeberzusätze

1.1.5 Korrektur gegen die Quelle(n)

1.1.6 Ambige Lesarten und alternative Varianten

2 Gliederung der Gesamtausgabe

3 Bandaufbau und äußere Gestaltung der Bände

3.1 Titelei und Inhalt

3.2 Werktitel

3.3 Standardvorwort

3.4 Vorwort des Bandherausgebers

3.5 Verzeichnis der Abkürzungen und Siglen

3.6 Notenteil

3.7 Anhang zum Notenteil

3.8. Kritischer Bericht

3.9 Register

3.10 Faksimile-Beiheft

4 Typographische Gestaltung verbaler Bestandteile des Notentextes

4.1 Kopftitel

4.2 Satzbezeichnungen

4.3 Orthographie

4.4 Instrumentenspiegel

4.5 Kursivschrift – Gerade Schrift

4.6 Positionierung verbaler Anweisungen

4.7 Tempoangaben und verbale Angaben zu Dynamik und Agogik

4.8 Fußnoten

4.9 Singtexte

4.9.1 Separater Textvordruck

4.9.2 Orthographie der Gesangstexte

4.9.3 Strophenlieder

4.9.4 Mehrstimmige Vokalsätze

4.9.5 Dialoge, Deklamationen, erläuternde Prosatexte und Regieanweisungen

4.9.6 Satzzeichen und Apostrophe

5 Typographische Gestaltung des Notensatzes

5.1 Partituranordnung, Instrumentenspiegel und Rollenbezeichnungen

5.2 Akkoladenklammern und Taktstriche

5.3 Taktzählung

5.4 Schlüssel

5.5 Transponierend notierte Instrumente

5.6 Akzidentien und Warnungsakzidentien

5.7 Stimmigkeit und Behalsung

5.8 Gebrochene Balkensetzung

5.9 Proportionsziffern

5.10 Doppelpunktierung

5.11 Triller, Doppelschläge und sonstige Verzierungen

5.12 Arpeggien

5.13 Orthographische Eigentümlichkeiten

5.14 Bogensetzung

5.15 Artikulationszeichen

5.15.1 Strich, Punkt, Keil

5.15.2 Parallele Führung verschiedener Instrumentengruppen

5.16 Dynamische Zeichen

5.17 Pedalanweisungen

5.18 Abbreviaturen und colla parte-Anweisungen

5.19 Wiederholungen in Vokalsätzen

5.20 Ossia

5.21 Fermaten

6 Typographische Gestaltung des Notentextes

6.1 Allgemeine Hinweise

6.2 Redaktionelle Maßnahmen mit typographischer Kennzeichnung

6.2.1 Analogieergänzungen

6.2.2 Auslassungen einzelner Noten und Pausen

6.2.3 Textverlust

6.2.4 Ergänzte dynamische Zeichen

6.2.5 Freie Ergänzungen

6.2.6 Parallelstellen

6.2.7 Schreib-, Stich- und Satzfehler

6.3 Redaktionelle Maßnahmen ohne typographische Kennzeichnung

6.3.1 Triolenzeichen

6.3.2 Striche und Bögchen von der Vorschlags- zur Hauptnote

6.3.3 Übernahmen aus Wiederholungen

6.3.4 Läufe, geprägte Formeln, stereotype Spielfiguren, parallel geführte Stimmen oder Instru­mente derselben Instrumentengruppe

6.3.5 Zeichen, die nur einmal zwischen zwei Stimmen oder Systemen stehen

6.3.6 Akzidentien

6.3.7 Tautologien

7 Kritischer Bericht

7.1 Werkgeschichte

7.2 Quellen

7.2.1 Musikalische Quellen

7.2.1.1 Skizze und Entwurf

7.2.1.2 Arbeitsmanuskript

7.2.1.3 Stichvorlage

7.2.1.4 Korrekturabzug

7.2.1.5 Originalausgabe, Widmungs- und Handexemplare

7.2.1.6 Aufführungsmaterial

7.2.1.7 Abschriften

7.2.1.8 Fragmente

7.2.2 Literarische Quellen

7.2.3 Periphere Quellen

7.2.4 Quellensiglen

7.2.4.1 Alphabetisches Verzeichnis der Quellensiglen

7.2.4.2 Quellenbeschreibung

7.2.4.3 Quellenbewertung

7.3 Revisionsbericht

7.3.1 Berichterstattung zum Notentext

7.3.2 Berichterstattung zum Singtext

7.4 Anhang zur Skizzenübertragung

7.5 Register

7.6 Druckfehler und Nachträge

7.7 Schriftbild-Differenzierung des Typoskripts zum Kritischen Bericht

8 Abkürzungsverzeichnis

9 Zur Terminologie

9.1 Originalausgabe

9.2 Vorabdruck

9.3 Erstausgabe

9.4 Titelauflage

9.5 Plattenauflage

9.6 Platten- und Verlagsnummern

10 Organisatorische Durchführung

11 Musterbeispiele zur Notenorthographie

12 Stichwortverzeichnis

1. VORBEMERKUNG

Die Neue Robert-Schumann-Gesamtausgabe (RSA) versteht sich als historisch-kritische Gesamtausgabe. Gemäß dem aktuellen Stand der musikwissenschaftlichen Editionstechnik sollen sämtliche Kompositionen sorgfältig aufbereitet und als Ganzes vorgelegt werden. Auch fragmentarisch gebliebene Versuche, Skizzen und Entwürfe, d. h. alles, was von Schumann authentisch überliefert und in den meisten Fällen von ihm bewußt aufbewahrt worden ist, wird gesammelt, in seiner Bedeutung untersucht und in der Gesamtausgabe dokumentiert.

Nicht zuletzt soll die kritische Ausgabe eine solide Grundlage schaffen für eine werktreue Pflege der Musik Robert Schumanns in der musikalischen Praxis.

1.1 EDITIONSPRINZIPIEN

Das Editionsprinzip der RSA basiert auf nur wenigen, dafür aber fundamentalen Grundregeln:

1.1.1 Der Edierte Notentext kann auf einer Quelle („QUELLENEDITION“) oder auf mehreren Quellen („WERKEDITION“) beruhen; auf mehreren Quellen nur dann, wenn sie nicht unterschiedlichen WERKFASSUNGEN (siehe 7.2.4.3) zugehören. Die Entscheidung darüber, was eine eigene Werkfassung ist bzw. was nur Varianten ein und derselben Fassung sind, trifft der Herausgeber in Absprache mit der Forschungsstelle. Unterschiedliche Fassungen sind (nur) dann zu erwarten, wenn Schumann nach Kompositionsabschluß und längerer Unterbrechung erneut mit einem Werk befaßt war. Es kann sich hierbei um Erstpublikationen (op. 48, op. 124 etc.) und Neuausgaben (op. 13, op. 39 etc.) handeln, aber auch um Editionen in anderer Ausgabeform (op. 38 Stimmendruck vs. Partiturdruck).

1.1.2 Wird auf der Basis einer Quelle ediert (QUELLENEDITION), so sind alle von dieser Quelle abweichenden Lesarten des Edierten Notentextes zu dokumentieren. Lesarten aus anderen Quellen können allenfalls zur Bekräftigung der Herausgeberentscheidung herangezogen werden, nicht aber als Beleg für deren Richtigkeit.

1.1.3 Wird auf der Basis mehrerer Quellen ediert (WERKEDITION), so ist über sämtliche Abweichungen zwischen diesen Quellen im Revisionsbericht zu referieren, Übernahmen aus den einzelnen Quellen werden nicht durch diakritische Zeichen (siehe 1.1.4) gekennzeichnet. In der Regel sind Abweichungen abhängiger Quellen nicht im Notentext zu berücksichtigen, es sei denn, es handelt sich um von Schumann selbst stammende oder mutmaßlich auf ihn zurückgehende Veränderungen innerhalb der abhängigen Quelle.

1.1.4 HERAUSGEBERKORREKTUREN werden stets gekennzeichnet (in der Regel diakritisch durch eckige Klammern; verlängerte oder ergänzte Bögen und Taktstriche werden gestrichelt) oder im Revisionsbericht dokumentiert.

1.1.5 WESENTLICHE KORREKTUREN werden durch *)-Verweis und Standard-Fußnote *) s. Krit.-Bericht, S. / see Critical Notes, p. gekennzeichnet. Im Revisionsbericht (siehe 7.3) wird, gleichfalls durch Asteriskus markiert, über die Lesart(en der Quelle(n) berichtet. Bei QUELLENEDITIONEN können ausnahmsweise Befunde auch direkt als Fußnote dokumentiert werden.

1.1.6 AMBIGE LESARTEN und ALTERNATIVE VARIANTEN müssen im Notentext in eine eindeutige Lesart überführt werden; auf die Problematik wird durch *)-Verweis und Standard-Fußnote *) s. Krit.-Bericht, S. / see Critical Notes, p. hingewiesen. Der Sachverhalt wird im Revisionsbericht – durch Asteriskus markiert – diskutiert.

1.1.7 Auch auf erläuternde KOMMENTARE kann ebenfalls auch durch *)-Verweis und Standard-Fußnote *) s. Krit.-Bericht, S. / see Critical Notes, p. rekurriert werden.
Beispiel: Motto von C. W.

2 GLIEDERUNG DER GESAMTAUSGABE

Die Neue Schumann-Gesamtausgabe gliedert sich in acht Serien mit voraussichtlich insgesamt 63 Bänden (Serie VIII Schriften und Supplemente ist nicht Gegenstand der vorliegenden Editionsrichtlinien). Es besteht die Möglichkeit, Bandteilungen in folgenden Fällen vor­zunehmen:

– Überschreitung eines Umfangs von ca. 300 Seiten

– Abdruck zweier Fassungen eines umfangreichen Werks (siehe 3.7)

Über die Bandteilung entscheidet von Fall zu Fall die Forschungsstelle in Absprache mit dem Bandherausgeber.

I ORCHESTERWERKE

  1. Symphonien
  2. Konzerte
  3. Ouverturen

II KAMMERMUSIK

  1. Werke für Streicher
  2. Werke für Streicher und Klavier
  3. Werke für verschiedene Instrumente und Klavier

III KLAVIER- UND ORGELMUSIK

  1. Werke für Klavier zu zwei Händen
  2. Werke für Klavier zu vier Händen und für zwei Klaviere
  3. Werke für Pedalflügel oder Orgel

IV BÜHNEN- UND CHORWERKE MIT ORCHESTER

  1. Bühnenwerke
  2. Oratorische Werke und Chorballaden mit Orchester
  3. Geistliche Werke

V CHORWERKE

  1. Werke für Männerchor
  2. Werke für Frauenchor
  3. Werke für gemischten Chor

VI LIEDER UND GESÄNGE FÜR SOLOSTIMMEN

VII KLAVIERAUSZÜGE, BEARBEITUNGEN, STUDIEN und SKIZZEN

VIII SCHRIFTEN UND SUPPLEMENTE

Innerhalb der Serien, Werkgruppen und Bände werden die Werke in der Regel nach ihrer Opuszahl, ansonsten in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Entstehung angeordnet (vgl. hierzu den separaten Editionsplan der RSA).

3 BANDAUFBAU UND ÄUSSERE GESTALTUNG DER BÄNDE

Jeder Band enthält nach TITELEI und INHALTSVERZEICHNIS (siehe 3.1) ein STANDARD­VORWORT der Editionsleitung (siehe 3.3), ein datiertes, inhaltsbezogenes VORWORT des Bandherausgebers (siehe 3.4), das ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS (siehe 3.5 und 8), bei Vokalwerken den SINGTEXT (deutsch/englisch) aller im Band enthaltenen Werke (siehe 4.9.1), den kritisch revidierten NOTENTEXT der in ihm vereinigten Werke (siehe 5 und 6) und denKRITISCHEN BERICHT (siehe 7). In einem zusätzlichen ANHANG können, falls erforderlich, einzelne Werkvorstufen bzw. Alternativfassungen kommentiert und dokumentiert werden (siehe 3.7 und 7.4). Über ein mehrstufiges REGISTER (siehe 7.5) lassen sich Namen, Werke, Quellen und im Text erwähnte Orte aufschlüsseln. Das im hinteren Buchdeckel lose einliegende FAKSIMILE-BEIHEFT enthält Reproduktionen von Skizzen, Entwürfen, Titelblätter von Originalausgaben etc. (siehe 3.10).

Mit Ausnahme des Revisionsberichts und des Registers werden alle genannten Textteile im Spaltensatz, deutsch-englisch, gedruckt.

3.1 TITELEI und INHALT (GESAMTTITEL, BANDTITEL, FÖRDERUNGSVERMERK UND IMPRESSUM) der einzelnen Bände bestimmt die Forschungsstelle im Einvernehmen mit dem Verlag. Auf dem Innentitel wird der Name des Bandherausgebers aufgenommen: Herausgegeben von ….; bei Bänden externer Herausgeber jeweils mit dem Zusatz und NN (Name des internen Bandbetreuers).

Ein INHALTSVERZEICHNIS für jeden einzelnen Band mit den Werktiteln (bzw. bei größeren Werken den Nummern- und Satztiteln), den Opuszahlen und (bei Bänden mit Werken mit variablen Besetzungsmöglichkeiten) Besetzungsangaben erstellt der Bandherausgeber.

3.2 WERKTITEL werden in der Titelei in modernisierter, vor dem Edierten Notentext (KOPFTITEL) in originaler Form (also auch in der historischen Orthographie einschließlich eventuell vorhandener Widmung) wiedergegeben (siehe 4.1). Die Zählung von Werken und Werkfragmenten ohne autorisierte Opuszahl folgt dem Robert-Schumann-Werkverzeichnis (SWV). Unbezeichnete Stücke werden sowohl im Innen- als auch im Kopftitel in [ ] und in normalisierter Form (z. B. [Klavierstück G-Dur, 3/4]) unter Angabe der SWV-Nummer angeführt.

Auf der ersten Notenseite (bei Zyklen nur über dem ersten Stück) befindet sich rechts oben die Angabe Robert Schumann (1810–1856) op. NN. Am Fuß dieser Seite stehen die Namen der Bandherausgeber über dem Copyright-Vermerk.

3.3 Das STANDARDVORWORT wird von der Editionsleitung formuliert. Es enthält allgemeine Hinweise zu Zielsetzung, Zweck und Methode der Gesamtausgabe.

3.4 Das VORWORT des Bandherausgebers enthält eine knapp zu haltende Hinführung auf den Bandinhalt:

– Begründung für die Zusammenstellung der im vorliegenden Band vereinten Werke; Inhaltsüberblick

– evtl. Datierungsfragen

– Spezialprobleme der Edition dieser Werke

– Danksagungen

Inhaltliche Überschneidungen mit dem Standardvorwort (siehe 3.3) sowie mit dem Kritischen Bericht (siehe 7) sind ebenso wie Werkbetrachtungen zu vermeiden.

3.5 Das deutsch-englische Verzeichnis der ABKÜRZUNGEN UND SIGLEN erfaßt Standard­literatur, häufig zitierte wissenschaftliche Abhandlungen und ungedruckte Primär­quellen, Standortsiglen nach RISM und Abkürzungen, die nicht im Duden aufzufinden sind, sowie diakritische Zeichen (siehe 8).

3.6 Der EDIERTE NOTENTEXT enthält den Abdruck der Kompositionen. Zur typogra­phischen Gestaltung und zu den editorischen Maßnahmen siehe 5 und 6.

3.7 Sofern zu den Kompositionen verschiedene Fassungen oder aufschlußreiche Entwürfe überliefert sind, bietet der ANHANG ZUM NOTENTEIL Raum für einen vollständigen Abdruck oder für einen Teilabdruck. Der Bandherausgeber unterbreitet der Forschungsstelle begründete Vorschläge über den Inhalt des Anhangs. Die Entscheidung darüber, was in den Anhang aufgenommen wird, obliegt der Forschungsstelle.

3.8. Der KRITISCHE BERICHT besteht aus den Kapiteln I. WERKGESCHICHTE (siehe 7.1), II. QUELLEN (siehe 7.2), III. REVISIONSBERICHT (siehe 7.3) und im Bedarfsfall einem weiteren Kapitel IV. ANHANG ZUR SKIZZENÜBERTRAGUNG (siehe 7.4).

3.9 Das REGISTER (siehe 7.5) erfaßt neben Namen und Kompositionen auch Quellen und Orte. Das Register wird in der Forschungsstelle erarbeitet. Es ist vom Bandherausgeber inhaltlich und sachlich auf Korrektheit zu prüfen.

3.10 Im FAKSIMILE-BEIHEFT, das jedem Band im hinteren Deckel lose beiliegt, erscheinen s/w-Reproduktionen von Entwürfen, Arbeitsmanuskripten, exemplarischen Partiturseiten, Titelblättern etc. Sie erfüllen keinen illustrativen Zweck, sondern verstehen sich als Teil der wissenschaftlich erschlossenen Quellendokumentation. Diese Reproduktionen werden, sofern es sich um handgeschriebene Notentexte handelt, durch Randleisten inhaltlich erhellt (siehe hierzu die separaten Richtlinien zur Skizzentranskription). Das Faksimile-Beiheft sollte 72 Seiten nicht überschreiten. Der Bandherausgeber beschafft die notwendigen Repro-Vorlagen (s/w-Photos, hochglanz, Format 13×18 cm), holt das schriftlich zu erteilende Abdrucksrecht ein und klärt mit den jeweiligen Besitzern die Zitierformel. Dies geschieht in Absprache mit der Forschungsstelle, welche auch die Kosten übernimmt.

4 TYPOGRAPHISCHE GESTALTUNG VERBALER BESTANDTEILE DES NOTENTEXTES

4.1 Wortlaut und Orthographie des KOPFTITELS (siehe 4.3) folgen bei autorisierten Drucken der Fassung des gedruckten Titelblattes (einschließlich eventueller Widmungen), bei ungedruckten Werken der Titelgebung der Hauptquelle. Der Kopftitel endet in der Regel mit der Besetzungsangabe; Komponistenname und Opuszahl stehen normiert und in kleinerer Type jeweils rechtsbündig oberhalb des ersten Notensystems:

Schrifttype: 1. Zeile = Obertitel in Kapitälchen, Rest (Besetzung, Widmung) Normalschrift

Beispiele:

3.Symphonie (Es-Dur)

für großes Orchester

Robert Schumann (1810–1856)
op.97

Ouverture,Scherzo und Finale

für das Orchester

Robert Schumann (1810–1856)
op.52

Romanzen

für Frauenstimmen mit willkührlicher Begleitung des Pianoforte

Robert Schumann (1810–1856)
op.69

4.2 SATZBEZEICHNUNGEN: Es wird unterschieden zwischen in großen Typen zu setzenden LIED- bzw. SATZTITELN (Ouverture) und bloßen TEMPOANGABEN (Nicht schnell) bzw. AUSDRUCKSBEZEICHNUNGEN (Feierlich), die in kleinerer Type, fett gesetzt werden. Lied- bzw. Satztitel stehen, auch abweichend von der/den Hauptquellen, stets linksbündig oberhalb des Notensystems. Ist in den Hauptquellen eine arabische oder römische SATZZÄHLUNG vorhanden, so wird diese in großer Type übernommen, fehlende Zählung kann in eckigen Klammern ergänzt werden, wobei Sätze von Großwerken römisch gezählt werden sollten, Lieder und Klavierstücke arabisch. Sind Lied- bzw. Satztitel vorhanden, so stehen Ausdrucksbezeichnungen und Tempoangaben darunter; fehlen sie, so stehen Ausdrucksbezeichnungen und Tempoangaben neben der (eventuell in [ ] zugesetzten) Satznummer. Bei Liedern steht unterhalb des Liedtitels in kleiner Type der Dichtername. Fehlt dieser in den Quellen, so wird er, falls eruierbar, in eckigen Klammern zugefügt.

Beispiele:

Ouverture

Lebhaft

[II.] Scherzo

Sehr mäßig

III. Andante con moto

4. Klosterfräulein

Justinus Kerner

Langsam

[5.] Der stolze Gallier

[Robert Burns]

Mit Humor

4.3 Die ORTHOGRAPHIE folgt stets der historischen Schreibweise der Quellen. Dies gilt für alle verbalen Textanteile innerhalb einer Komposition (z. B. markirt,getheilt).

4.4 Der INSTRUMENTENSPIEGEL wird nur zu Beginn eines Satzes vollständig ausgeschrieben. Die Schreibweise der Instrumenten-Namen richtet sich nach der Schreibweise der Quelle. Auf den Folgeseiten steht der Instrumentenspiegel jeweils in entsprechend abgekürzter Form, die gleichen Abkürzungen werden auch im Kritischen Bericht verwendet.

4.5 KURSIVSCHRIFT – GERADE SCHRIFT: Textzusätze zum Notenbild werden bei Instrumentalsystemen in der Regel kursiv unter das System, Angaben zur Spieltechnik oder Besetzungstärke dagegen jeweils in gerader Schrift über das System gesetzt. Tempoangaben stehen (auch abweichend von den Hauptquellen) jeweils nur einmal in gerader Schrift oberhalb der Akkolade (Beispiele):

KURSIV unter dem System GERADE über dem System
p, pp, fp, f, mf, ff etc. pizz., arco
dim., cresc., decresc. stacc., legato sempre, ten.
dolce, cantabile, espressivo etc. con sordino, senza sordino
divisi, getheilt, x. Saite
a 2, 1., 2.
Zum wenigsten 3 Iste Vc.
Solo, Tutti

Pedalanweisungen im Klaviersatz stehen jedoch grundsätzlich kursiv unterhalb des unteren Systems.

4.6 Für die POSITIONIERUNG VERBALER ANWEISUNGEN im Notentext gelten die Regeln:

Alle Bezeichnungen in gerader Schrift kommen über das betreffende System. Ausnahme: Die Angaben zu den Bläserstimmen 2. [=secondo] kommt stimmenbezogen unter das System.

Alle Bezeichnungen in kursiver Schrift kommen unter das betreffende System.

Im Vokalsatz kommen verbale Anweisungen stets über das betreffende System. (Zur Verwendung von kursiver und gerader Schrift siehe 4.5).

4.7 Da TEMPOANGABEN sich auf den gesamten Instrumental- bzw. Vokalsatz auswirken, werden sie (abweichend von der Vorlage) nur einmal über das jeweils oberste Partitursystem in gerader Schrift gesetzt.

Alle VERBALEN ANGABEN ZU TEMPO, DYNAMIK UND AGOGIK sind orthographisch getreu wiederzugeben. Möglicherweise inkonsequente Notierung dynamischer Doppelzeichen, z. B.
nb 4.7

sollte erst nach sorgfältiger Prüfung vereinheitlicht werden.

Mitunter bleibt unklar, ob mit rit. ein ritardando (allmähliche Tempoverlangsamung) oder ein ritenuto (Zurücknahme des Tempos, jedoch keine allmähliche Verlangsamung) gemeint ist. Im Edierten Notentext ist in solchen Fällen immer eine eindeutige Festlegung zu treffen. Gegebenenfalls sollten Zweifel im Revisionsbericht diskutiert werden. In den Quellen abgekürzte Bezeichnungen wie dim., dimin., rit. etc. sollten vereinheitlicht werden, sie können
– sofern das Stichbild dies erlaubt – auch ausgeschrieben werden. Zu Schumanns Zeit wurde deutlicher als heute zwischen diminuendo (leise und langsamer werden) und decrescendo (leiser werden bei beizubehaltendem Tempo) unterschieden. Falls ein nachfolgender ergänzender Zusatz a tempo überhaupt angebracht ist, dann nur nach einem diminuendo oder ritardando.

4.8 FUSSNOTEN stehen im Edierten Notentext in gerader Schrift. Es handelt sich dabei in der Regel um den standardisierten Verweis auf den Revisionsbericht: *) s. Krit. Bericht, S. 120 / see Critical Notes, p. 120.

Fußnoten-Verweise auf den Revisionsbericht sind z. B. angebracht bei

– gravierenden und/oder mehrdeutig korrigierbaren Schreib-, Stich- und Satzfehlern (siehe 6.2.7)

– Lücken, die durch Ergänzungen zu schließen sind (siehe 6.2.3)

– aufführungspraktisch problematischen oder mißdeutbaren Stellen.

Derartige Fußnoten dienen der augenfälligen Kennzeichnung substantieller Textprobleme: Aus der Flut marginaler Textprobleme soll einerseits Wichtiges hervorgehoben werden und andererseits jeder editorische Eingriff, der nicht durch diakritische Zeichen hervorgehoben werden kann, angezeigt werden (siehe auch 1.1.4). Die Entscheidung darüber obliegt dem Bandherausgeber, wobei die Forschungsstelle ein Mitspracherecht hat. Als wesentliche und damit hervorhebungswürdige Textprobleme gelten im Grundsatz

– alle Fälle, bei denen gravierende Herausgeberentscheidungen gefordert sind (z. B. Konjektur, Emendation),

– ggf. Varianten, die eine frühere Werkschicht repräsentieren, die Schumann nachweislich klanglich erprobt hat,

– alle redaktionellen Maßnahmen, die auch andere als die gewählte Entscheidung als denkbar erscheinen lassen.

4.9 SINGTEXTE

4.9.1 Alle Gesangswerke sowie die Werke für Deklamation erhalten einen SEPARATEN TEXTVORDRUCK. Der gesamte Sing-/Sprechtext wird direkt vor dem zugehörigen Edierten Notentext abgedruckt. Alle deutschen Sing-/Sprechtexte werden ins Englische übersetzt und jeweils spaltenweise getrennt in deutsch/englischer Synopse abgedruckt. Ob bei ursprünglich fremdsprachiger Textvorlage (Burns, Byron, Moore, Andersen, Geibels spanische Textvorlagen) das Original abgedruckt wird, ist von Fall zu Fall zu entscheiden, in jedem Fall muß die fremdsprachige Textvorlage an geeigneter Stelle dokumentiert werden. Textgrundlage ist die im Notentext abgedruckte Fassung, nicht die der Editionsvorlage.

Titel und Verfasserangaben folgen dem Wortlaut im Edierten Notentext. Der Textvordruck enthält den vollständigen Text, allerdings ohne satztechnisch oder deklamatorisch bedingte Wiederholungen einzelner Wörter oder Textzeilen. Refrains werden jedoch vollständig wiederholt. Die Strophenstruktur sollte – falls vorhanden – durch Zeilendurchschuß kenntlich gemacht werden. Der Zeilenfall richtet sich nach der Versstruktur. Jede neue Zeile beginnt (abweichend von der im Edierten Notentext abgedruckten Fassung) mit Großbuchstaben.

Orthographie und Interpunktion entsprechen der im Notentext verwendeten (siehe 4.9.2), einschließlich aller dort enthaltenen Korrekturen oder Ergänzungen. Letztere werden hier jedoch nicht als Herausgeberzusätze gekennzeichnet. Klammerungen finden demnach nur dann statt, wenn über die Fassung des Edierten Notentextes hinausgehende Zusätze angebracht werden (Beispiel op. 69/1: Nr. 1 / Tamburinschlägerin / (Aus dem Spanischen von Joseph von Eichendorff / [Originalgedicht von Alvaro de Ameida]; hier ist der fettgedruckte Zusatz nicht im Edierten Notentext vorhanden).

4.9.2 Die GESANGSTEXTE IM EDIERTEN NOTENTEXT und alle übrigen authentischen Worttexte erscheinen im originalen Wortlaut, unter Beibehaltung der originalen ORTHOGRAPHIE. Charakteristische Wortformen werden originalgetreu übernommen. Eine Anpassung an die heutige Rechtschreibung und Zeichensetzung unterbleibt. SATZZEICHEN können allerdings in [ ] zugefügt werden, solange keine sinnverändernde Wirkung eintritt (siehe 4.9.6).

Der VERLÄNGERUNGSSTRICH wird (im Gegensatz zu den kurzen, silbentrennenden Strichen) nur gebraucht, wenn ein einsilbiges Wort oder eine Endsilbe auf ein Melisma gesungen wird oder auf einen Einzelton, der über einen Takt hinaus ausgehalten wird. Der Verlängerungsstrich wird auch dann gesetzt, wenn zwei Töne gleicher Tonhöhe mit Haltebogen zusammengebunden sind. Verlängerungsstriche werden unten, SILBENTRENNSTRICHE in der Mitte angebracht („sin-gen______“).

INTERPUNKTIONSZEICHEN sind nach dem Verlängerungsstrich zu setzen.

Die SILBENTRENNUNG der Singtexte folgt mit folgenden Ausnahmen den orthographischen Regeln:

‚ß‘ und ‚ck‘ stehen unaufgelöst am Anfang der abgetrennten Silbe („hei-ßen“ bzw. „bli-cken“); auch Silben, die nur aus einem Vokal bestehen, werden abgetrennt („A-bend“).

4.9.3 In STROPHENLIEDERN werden die zweiten und folgenden bis zu maximal insgesamt vier Zeilen der Singstimme unterlegt, auch dann, wenn sie bei Schumann separat geschrieben stehen. Notfalls ist der Notentext eines Liedes mit weiteren unterlegten Textstrophen zu wiederholen. Der originale Sachverhalt ist im Revisionsbericht anzugeben und gegebenenfalls im Vorwortzu erwähnen. Von Schumann unterdrückter Text der literarischen Vorlage wird im Kritischen Bericht (siehe 7.2.2) wiedergegeben.

4.9.4 In MEHRSTIMMIGEN VOKALSÄTZEN wird der Text allen Stimmen unterlegt. Textergänzungen werden nur dann in [ ] wiedergegeben, wenn ein Abschnitt völlig untextiert geblieben ist und die Textergänzung nur durch Parallelstelle oder durch Hinzuziehung einer literarischen Quelle durchgeführt werden kann. Dieser Fall sowie alle Textierungsprobleme, bei denen Alternativen denkbar wären, sind im Revisionsbericht zu diskutieren (siehe 7.3.2). Die Ergänzung fehlenden Textes ist durch *)-Fußnote zu kennzeichnen, wenn fehlende Worte aus anderen autographen oder autorisierten Quellen (Skizzen, Vorentwürfen, auf Schumanns Veranlassung gedruckte oder geschriebene Textvorlagen) übernommen werden können. Diese Textübernahmen sind im Revisionsbericht zu vermerken.

4.9.5 Bei Werken mit eingestreuten DIALOGEN sowie bei DEKLAMATIONEN sind die Texte im Edierten Notentext an der durch die Hauptquellen vorgegebenen Stelle abzudrucken.

ERLÄUTERNDE PROSATEXTE (Vorwort zu op. 3 oder Zwischentexte zu op. 104) und REGIEANWEISUNGEN werden als authentische Bestandteile des Werks an dem von der Hauptquelle bestimmten Ort orthographisch getreu abgedruckt.

4.9.6 Fehlende SATZZEICHEN und APOSTROPHE werden in kleinen [ ] zugefügt und damit als Herausgeberzusatz gekennzeichnet (Beispiel: Ach[,] wie weit). Die Kennzeichnung entfällt, wenn es sich um fehlende Satzzeichen vor Textwiederholungen handelt (Beispiel: froh und hell der Hirtenknab’, froh und hell der Hirtenknab’, und nicht: froh und hell der Hirtenknab’[,] froh und hell der Hirtenknab’). Die Klammern müssen im Schriftgrad stets kleiner als die normale Textschrift sein.

5 TYPOGRAPHISCHE GESTALTUNG DES NOTENSATZES

Die Herstellungsvorlage für den Notentext soll möglichst exakt ausgearbeitet sein. Dies betrifft vor allem die eindeutige Positionierung dynamischer und agogischer Zeichen. Generalvermerke sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Originale Fingersätze – sie werden im Druck kursiv wiedergegeben – sind grün zu unterstreichen. Im Textmanuskript dienen grüne Unterstreichungen zur Kennzeichnung von kursiv zu setzenden Textteilen.

5.1 Die PARTITUR wird nach der heute üblichen Weise angeordnet:

Holzbläser

Blechbläser

Schlagzeug

Singstimmen / solistische Instrumentalstimme

Streicher

Orgel

Die Stimmbezeichnungen vor der ersten Akkolade jedes Satzes richten sich nach der Schreibung der Quelle, werden aber stets in gerader Schrift wiedergegeben (siehe 4.4 und 4.5). Es ist dabei die Schumannsche Unterscheidung zwischen Natur- und Ventilinstrumenten beizubehalten. Gegebenenfalls ist diese Unterscheidung auch zu ergänzen, worauf im Revisionsbericht hin­zuweisen ist. Die originale Partituranordnung und Stimmbezeichnung ist im Revisionsbericht diplomatisch anzugeben. Der INSTRUMENTENSPIEGEL wird in abgekürzter Form auf jeder Notenseite wiederholt (siehe 4.4).

Das Schlagzeug wird in folgender Systemanordnung und Schlüsselung notiert:

Pauken 5-Liniensystem mit Schlüssel

Triangel 1-Liniensystem ohne Schlüssel

Becken “ “

Trommel “ “

Große Trommel “ “

Die Pauken werden stets in C-Dur mit den jeweils notwendigen Akzidentien vor der zugehörigen Note notiert.

Ist bei Posaunen die exakte Stimmlage in den Quellen angegeben, so wird diese auch im vollständig ausgeschriebenen, nicht jedoch im abgekürzten Instrumentenspiegel wiedergegeben:

ausgeschriebene Form abgekürzte Form

Alt- 1 1

Posaune Tenor- 2 Pos. 2

Baß- 3 3

Findet innerhalb eines Satzes ein Tonart- und damit verbundener Instrumentenwechsel statt, so können die neue Instrumentenstimmung bei pausierenden Bläser- und Paukenpartien bereits am Seitenanfang vorgeschrieben werden (tonaler Kontext in Klammern):
nb 5.1

Auf den Wechsel kann an geeigneter Stelle durch den Hinweis [muta in as/es] aufmerksam gemacht werden.

Rollenbezeichnungen werden stets ausgeschrieben, beim ersten Auftritt jeweils mit Angabe der Stimmlage:

Peri
Sopran solo

Innerhalb eines Satzes werden im allgemeinen die Systeme aller Instrumente und Singstimmen in jeder Akkolade mitgestochen, es sei denn, daß auf einer Seite mehrerer Akkoladen untergebracht werden können oder daß Schumann durch einfachen Doppelstrich bewußt unterschiedlich strukturierte Satzabschnitte vorgegeben hat.

VIERHÄNDIGE KLAVIERWERKE sowie Werke für zwei Klaviere werden als Partitur gedruckt. Die ORGELSTIMME wird nach der Quellenvorlage, d. h. entweder auf zwei oder auf drei Systemen notiert.

5.2 AKKOLADENKLAMMERN und TAKTSTRICHE werden nach folgenden Grundregeln gesetzt:

In symphonischen und vokal-symphonischen Werken erhält jede Klanggruppe zu Beginn jeder Akkolade eine gerade fette Klammer: Holzbläser, Blechbläser, Chor, Streicher. Das Schlagzeug erhält keine Klammer. Gleiche Instrumente, die auf getrennten Systemen notiert sind (Violine I und II, Sopran I und II, Baß I und II, Posaune 1, 2 und 3 etc.) erhalten vor der fetten Klammer zusätzlich noch eine kleine Systemklammer. Klavier, Harfe und Orgel erhalten zu Akkoladenbeginn eine geschweifte Klammer.

TAKTSTRICHE werden zu Beginn jeder Akkolade durch die gesamte Partitur geführt, danach werden sie aber nur innerhalb der instrumentalen Klanggruppen (Holzbläser, Blechbläser, Harfe, Soloinstrument, Klavier, Streicher, Orgel) durchgezogen. Im Vokalsatz sind die Taktstriche jedoch stets nur in den einzelnen Systemen anzubringen.

5.3 Die TAKTZÄHLUNG erfolgt für jeden Satz gesondert. Die Zählung beginnt mit dem ersten vollständigen Takt. Beginnt eine Akkolade mit einer prima volta, erscheint die entsprechende fortlaufende Taktzahl mit hochgestellten römischen Ziffern: in der prima volta mit hochgestellter I, in der seconda volta mit hochgestellter II. Die Taktzahlen stehen kursiv ab der zweiten Akkolade über jedem Akkoladenbeginn. Großtakte mit frei auszuführenden kadenz- oder rezitativoartigen Passagen werden als Einzeltakt gezählt. Bei zusammengeschlossenen Sätzen (z. B. 2. und 3. Satz des Klavierkonzerts op. 54) werden die Takte satzübergreifend, durchlaufend gezählt.

5.4 Für Singstimmen sind nur Violin-, oktavierter Violin- und Baß-SCHLÜSSEL zu verwenden; für Instrumentalstimmen Violin-, Alt-, Tenor- und Baß-Schlüssel. Sofern sich dabei die Notwendigkeit ergibt, von der originalen Schlüsselung abzuweichen, sind die alten Schlüssel eines Stückes (ohne Taktvorzeichnung und Noten-Incipit) als klein zu stechender Vorsatz zu der betreffenden Stimme zu geben. Dieser Vorsatz ist überflüssig, wenn die Schlüsselung im ganzen Band einheitlich ist. Die originale Schlüsselung ist dann im Vorwort oder im Revisionsbericht anzugeben. Violinschlüssel in Tenor- und Violoncellostimmen werden, sofern sie nach unten oktaviert zu lesen sind, mit einer 8 unterzeichnet.

Unterschiedliche Schlüsselung in den Hauptquellen wird nur im Revisionsbericht erwähnt. Es ist jeweils zu prüfen, ob ein Schlüsselwechsel innerhalb einer Partie musikalische Konsequenzen (bspw. Lagenwechsel) anzeigt oder nur aus Gründen der besseren Lesbarkeit (Vermeidung von Hilfslinien) oder aus Platzmangel erfolgt ist. Dies betrifft insbesondere Schlüsseldivergenzen zwischen Partitur und Stimmen.

5.5 TRANSPONIEREND NOTIERTE INSTRUMENTE werden in der Originalnotation wiedergegeben. Eventuelle muta-Hinweise sollten möglichst früh angebracht werden (siehe 5.1).

5.6 Die AKZIDENTIEN-Setzung ist dem heutigen Gebrauch entsprechend zu normalisieren: Akzidentien gelten jeweils nur für einen Takt und eine Stimme und die jeweilige Oktavlage. In der Vorlage fehlende Akzidentien können stillschweigend ergänzt werden, wenn sie:

  1. bei Tonwiederholungen nötig werden, die über einen Takt hinausgehen;
  2. bei Überbindungen von Haltetönen erforderlich werden, die über eine Zeile hinausgehen

(siehe 6.3.6).

Das Hinzufügen von WARNUNGSAKZIDENTIEN sollte nur in Ausnahmefällen zur Vermeidung von Mißverständnissen erfolgen. Zugesetzte Warnungsakzidentien und Akzidentien vor Ziernoten werden in der Regel nicht gekennzeichnet. Warnungsakzidentien der Vorlage können weggelassen werden. (Siehe auch 6.3.7)

In allen Fällen, in denen ein Akzidens zweifelhaft erscheinen könnte, ist es durch *)-Fußnote zu kennzeichnen und im Revisionsbericht zu diskutieren.

5.7 Die durch Schumanns Notierungsweise angedeutete STIMMIGKEIT, d. h. die Art der BEHALSUNG ist möglichst vorlagengetreu wiederzugeben.

Auf einem System notierte Bläserpaare werden im allgemeinen einfach behalst, solange dadurch das Bild der Stimmführung nicht beeinträchtigt wird. Pausen sind bei parallel laufenden, doppelt behalsten Partien nur einfach zu setzen. Die Stimmbezeichnung solcher auf einem System notierter Bläserpaare lautet: Flöte 1. 2., Oboe 1. 2., etc. In den Hauptquellen auf zwei Systemen notierte Bläserpaare können unter Umständen auf einem System zusammengefaßt werden; andererseits können, zur Verdeutlichung des Notenbildes (etwa bei gehäufter Stimmkreuzung), auch auf einem System notierte Bläserpaare zeitweilig oder durchweg auf zwei Systeme verteilt werden. Über längere Partien unisono laufende, auf einem System notierte Bläserpaare werden im allgemeinen mit dem Vermerk „a 2“ (gerade, direkt oberhalb der 1. Note stehend) versehen und einfach behalst, der Vermerk ist bei Seitenwechsel zu wiederholen. Bei längeren mit nur einem Instrument besetzten Passagen wird die Besetzung mit „1.“ bzw. „2.“ gekennzeichnet. Für das jeweils pausierende Instrument werden keine Pausen gesetzt. Chorische Singstimmen werden bei Stimmteilungen durch die Kennzeichnung „I.“ und „II.“ (z. B. in der Bedeutung Sopran I, Sopran II) auseinandergehalten.

Violoncello und Kontrabaß werden grundsätzlich in eigenen Systemen notiert.

Werden zwei Instrumentalstimmen auf einem System notiert und einfach behalst, dann wird auch jeweils nur ein LEGATOBOGEN gesetzt. Beim Übergang von Ganzen zu Halben und umgekehrt sowie bei Folgen von Ganzen sind jedoch zwei Legatobögen zu setzen. AKZENTE und STACCATOZEICHEN sind bei einfacher Behalsung einfach, bei doppelter Behalsung doppelt zu setzen. Das gilt jeweils auch bei ganzen Noten und bei vereinzelten, aufgrund eines Unisonos (in der Regel nicht mehr als eine oder zwei Noten) doppelt behalsten Noten. Dagegen werden dynamische Angaben (p, f, sf, etc.) im Bläsersatz nur einmal unter das System gesetzt.

Eine originale Doppelbehalsung kann bei Streichern auf Divisi-Ausführung hindeuten; falls in der Ausgabe einfach behalst wird, ist eine Anmerkung im Revisionsbericht erforderlich.

Bei Werken für Tasteninstrumente ist die Schumannsche Verteilung des Satzes auf die beiden Systeme beizubehalten, auch und gerade dort wo die beiden Spielhände – einer Vorliebe Schumanns gemäß – ineinandergreifen.

5.8 GEBROCHENE BALKENSETZUNG (z. B. nb 5.8_1) ist zu normalisieren, ausgenommen dort, wo die Notierungsweise zur Verdeut­lichung des musikalischen Textes beiträgt. Im übrigen ist die originale Balkensetzung beizubehalten. Ausnahmen sind lediglich zur Behebung von Leseschwierigkeiten

nb 5.8_2

statt
nb 5.8_3
und bei Angleichungen möglich.

5.9 Proportionsziffern zu Triolen, Sextolen etc. stehen bei Instrumentalsystemen immer an den Notenhälsen oder den Balken, bei Vokalsystemen stets oberhalb des Systems; sie werden nur jeweils beim ersten Auftreten zugefügt sowie beim neuen Seitenanfang. Proportionsziffern werden zusätzlich unter Klammern gesetzt, wenn die darin zusammen­gefaßten Notenwerte ungebalkt sind. (Siehe die Musterbeispiele unter 11.)

5.10 Doppelpunktierungen sind beizubehalten. Über die Taktstrichgrenzen hinaus gültige Punktierungen sind durch Überbindungen aufzulösen. Treffen punktierte Duolen und Triolen aufeinander, so ist die rhythmische Zuordnung zu prüfen und gegebenenfalls im Revisionsbericht zu diskutieren: Während z. B. das Albumblatt zu op.15/1 (von 1848!)

nb 5.10_1

notiert, differenziert die Originalausgabe von 1839:

nb 5.10_2

5.11 TRILLER, DOPPELSCHLÄGE und sonstige VERZIERUNGEN sind originalgetreu wiederzugeben und in Fällen, wo Zusatzakzidentien zur korrekten Ausführung nötig sind, durch Zusatz in eckigen Klammern zu interpretieren. Triller und Doppelschläge sind bei doppelt behalsten Noten (außer im Klaviersatz) zweifach zu setzen.

5.12 ARPEGGIEN werden gemäß der Quelle wiedergegeben. Im Klaviersatz sind die durch beide Systeme ohne Unterbrechung laufenden vertikalen Wellenlinien von den unterbrochenen, d. h. für jedes System gesondert gesetzten Wellenlinien zu unterscheiden. Ist ein in den Vorlagen unterbrochenes Arpeggio als durchgehend zu deuten, so kann der fehlende Teil der Wellenlinie in [ ] zugefügt werden.

5.13 Schumanns ORTHOGRAPHISCHE EIGENTÜMLICHKEITEN sind beizubehalten. So sind simultan notierte Stamm- und alterierte Töne der gleichen Stufe(z. B. Verzweifle nicht im Schmerzensthal op. 93, Nr. 1, T. 75 [cis2/c2 in S. u. A.] passim) beizubehalten und nicht etwa durch enharmonische Veränderung zu regulieren. Suggestive Notation ist auch dann quellengetreu wiederzugeben, wenn sie spieltechnisch nicht realisierbar ist (vgl. Akzentstellung in op. 9/1, T. 4 ff.). Ebenso müssen schwer deutbare Besonderheiten (z. B. Doppelstriche in op. 17, 1. Satz, T. 79), imaginative Zusätze (z. B. „quasi Oboe“ im Finale von op. 11, T. 167) und Erscheinungen der „Augenmusik“ (Sphinxes in op. 9) und sonstige kommentierende und poetische Zusätze (Motto von C. W. in op. 6/1; Thême du XVII émesiécle in op. 9/21; Ganz zum Überfluss meinte Eusebius … in op. 6/18) originalgetreu wiedergegeben werden.

5.14 Zur Stellung der HALTE- und LEGATOBÖGEN im Notenbild siehe die Musterbeispiele unter 11. GRUPPENBÖGEN bei Triolen, Sextolen usw. entfallen. Girlandenförmige Kombinationen von HALTE- und ARTIKULATIONSBÖGEN sollen in der Regel modernisiert werden

Quelle:
nb 5.14_1

Edition:

nb 5.14_2

Artikulationsbögen werden bei einfach behalsten Bläserpaaren auch bei Gegenbewegung nur einmal gesetzt. Haltebögen jedoch müssen doppelt gesetzt werden. Entsprechendes gilt für Tasteninstrumente.

5.15 Flüchtigkeiten, Inkonsequenzen und Auslassungen im Bereich der ARTIKULATIONSZEICHEN sind gegebenenfalls durch Angleichungen und ANALOGIEERGÄNZUNGEN zu regulieren. Freie Zusätze von Artikulationszeichen sind zu vermeiden.

Zur Stellung der Artikulationszeichen im Notenbild siehe die Musterbeispiele unter 11.

5.15.1 Strich und PUNKT sind nach Möglichkeit deutlich zu unterscheiden. Auf problematische Fälle ist im Revisionsbericht, eventuell auch im Vorwort zu verweisen. Bei inkonsequenter Schreibung sollte versucht werden, durch Angleichung, Ergänzung und Korrektur nach analogen Stellen ein einheitliches Bild zu schaffen. Zur Frage der Kennzeichnung in solchen Fällen siehe auch 6.2.4. Schumanns eigentümliche Akzentform ^ sowie KEILE > sind getreu der Vorlage zu übernehmen. Alle Akzentzeichen sind in der Regel zum Notenkopf zu setzen.

5.15.2 Parallele Führung verschiedener Instrumentengruppen (z. B. bei Streichern und Holzbläsern) oder von Gesangsstimmen und Instrumenten bedingt nicht in allen Fällen gleiche Artikulation. Eine Entscheidung über Ergänzung oder Vereinheitlichung muß hier in jedem Fall gesondert getroffen werden. Eine Ergänzung von Artikulationszeichen in Singstimmen und Soloinstrumenten ist im allgemeinen nur nach analogen Stellen in derselben Stimme vorzunehmen.

Dagegen wird man bei gleicher Figur im allgemeinen die Artikulationszeichen von Violine I auch auf die übrigen Streicher, von Oboe 1 auf Oboe 2 (entsprechendes gilt für die übrigen Bläserpaare) übertragen können. Zur Frage der Kennzeichnung in solchen Fällen siehe auch 6.2.6.

5.16 Zur Stellung der DYNAMISCHEN ZEICHEN im Notenbild siehe die Musterbeispiele unter 11. Zur typographischen Behandlung dynamischer Zeichen siehe 6.2.4.

Bei Kompositionen für TASTENINSTRUMENTE ist zu prüfen, ob DYNAMISCHE ZEICHEN (f, p und Gabeln) für beide Hände oder jeweils nur für eine Spielhand gelten. Dynamische Zeichen, die nur einmal gesetzt sind und optisch scheinbar nur zu einem System gehören, können in die Mitte gesetzt werden, wenn sie zweifelsfrei für beide Systeme gelten. Doppelt gesetzte Zeichen gleicher Bedeutung werden bei stimmiger Notation unverändert beibehalten, bei Einzelakkorden oder Akkordfolgen können sie jedoch stillschweigend nur einfach und in die Mitte gesetzt werden.

CRESCENDO- und DECRESCENDO-Angaben (auch Fortsetzungsstriche) sollten unverändert beibehalten werden. Abgekürzte Schreibung ist nach dem heute üblichen Gebrauch zu normalisieren.

ERGÄNZTE CRESCENDO- BZW. DECRESCENDO-GABELN werden durch [ ] gekennzeichnet. Zur Frage der Kennzeichnung ergänzter Dynamik siehe auch 6.2.4.

Zur Stellung der GABELN im Notenbild siehe die Musterbeispiele unter 11.

5.17 Pedalanweisungen stehen grundsätzlich unter dem System der linken Hand auch dann, wenn die Quelle diese Angaben zwischen den beiden Klaviersystemen plaziert. Fehlende Pedal-Aufhebungszeichen werden in [ ] ergänzt. Ped. steht grundsätzlich exakt unter der ersten zu pedalisierenden Note, wogegen das Aufhebungszeichen unmittelbar hinter der letzten zu pedalisierenden Note plaziert wird.

5.18 Abbreviaturen und COLLA PARTE-ANWEISUNGEN sind ohne besondere typographische Kennzeichnung innerhalb des Notentextes aufzulösen und auszuschreiben. TONREPETITIONEN und TREMOLI sind nur in begründeten Fällen ganz oder exemplarisch aufzulösen, beispielsweise dann, wenn komplizierte rhythmische Verhältnisse (z. B. Duolen versus Triolen) vorliegen. Umgekehrt können auch in der Quelle ausgeschriebene Tonwiederholungen zu Tremoli reduziert werden, wenn der Kontext dies nahelegt.

Aufgelöste und ausgeschriebene Abbreviaturen („Faulenzer“) werden im Revisionsbericht erwähnt, ebenso alle colla-parte-Anweisungen (siehe 7.3.1).

5.19 Wiederholungen in Vokalsätzen werden nur dann ausgeschrieben, wenn Schumann sie selbst ausschreibt bzw. ihr Ausschreiben fordert oder wenn, wie in Strophenliedern, die simultane Textunterlegung bei unterschiedlicher Syllabierung Schwierigkeiten bereitet d. h. Kleinstich-Zusätze erfordert. Wenn Wiederholungen ausgestochen werden sollen, genügt an der betreffenden Stelle in der Herstellungsvorlage ein Hinweis des Herausgebers: „Anschließend T. 1-16 mit fortlaufenden Taktzahlen nochmals ausstechen“.

5.20 Es ist zu unterscheiden zwischen echten, d. h. in der Quelle belegten OSSIAS und vom Herausgeber nach anderer Quelle ergänzten Varianten. Im ersten Fall steht die Bezeichnung Ossia, im zweiten der Hinweis 1. Fassung etc.

[Nachtrag 2014]

5.21 Fermaten stehen meist über dem System und gelten für alle Noten an einem Hals.
Sind die Stimmen geteilt, so müssen sie sowohl oben als auch unten gesetzt werden.

Fermate1

Wenn die geteilten Stimmen aus einer ganzen Note mit gleicher Tonhöhe bestehen, wird eine Fermate zwischen beide Noten gesetzt:
Fermaten02

6 TYPOGRAPHISCHE GESTALTUNG DES NOTENTEXTES

6.1 Allgemeine Hinweise: Der Bandenthält im Hauptteil Kompositionen in vollständiger Gestalt sowie autorisierte Alternativfassungen. Im Anhang befinden sich ausgewählte Übertragungen der zu diesen Werken gehörigen Skizzen, Entwürfe, Fragmente und Korrekturschichten (siehe 7.4).

Prinzipiell beruht der Edierte Notentext bei Werkeditionen AUF DEM VERGLEICH ZWISCHEN DEN VORHANDENEN HAUPTQUELLEN (im allgemeinen Stichvorlage und Originalausgabe[n]), IST ALSO ZWANGSLÄUFIG RESULTAT EINER QUELLENMISCHUNG. Abweichungen zwischen den einzelnen Hauptquellen sind jeweils im Revisionsbericht zu beschreiben. Abweichungen zwischen Originalausgaben bzw. abschriftlichen Hauptquellen (Stichvorlagen und Auffüh­rungs­materialien) einerseits und autographer Stichvorlage bzw. autographem Arbeitsmanuskript andererseits bedürfen in jedem Falle eingehender Prüfung, da gedruckte bzw. abschriftliche Quellen ihrer Natur nach abhängige Quellen sind, und demnach Kopierfehler zu vermuten sind.

Bei (vokal-)symphonischen Werken sind separate Artikulationszeichen für die jeweils zweiten Bläserpartien zumeist nur bei Quellen in Stimmenform vorhanden und entsprechend in die Ausgabe zu übernehmen.

6.2 REDAKTIONELLE MASSNAHMEN MIT TYPOGRAPHISCHER KENNZEICHNUNG

6.2.1 ANALOGIEERGÄNZUNGEN stützen sich darauf, daß musikalisch analoge oder identische Partien manchmal nicht vollständig dynamisch/artikulatorisch bezeichnet worden sind. Der lückenhaft oder gar nicht bezeichnete Text der Parallelstelle(n) kann dann per analogiam behandelt werden (siehe 6.2.6). Solche Ergänzungen werden im Notenbild typographisch gekennzeichnet und bedürfen somit in der Regel keiner Erwähnung im Revisionsbericht.

6.2.2 AUSLASSUNGEN EINZELNER NOTEN UND PAUSEN in der Quelle, die auf Versehen beruhen, werden vom Bandherausgeber ergänzt. Solche Herausgeberzusätze sind typographisch durch [ ] und ggf. durch Fußnoten zu kennzeichnen. Beruht die Ergänzung auf einer zweiten Hauptquelle, so ist diese nicht typographisch zu kennzeichnen, jedoch im Revisionsbericht zu belegen. Aus Gründen der Schreibökonomie leer gebliebene Systeme, die entweder durch verbaleCOLLA-PARTE-ANWEISUNGEN oder durch ALPHANUMERISCHE RÜCKVERWEISE zu füllen sind, werden als quasi vorhandener Notentext betrachtet. Im Revisionsbericht ist auf diesen Sachverhalt hinzuweisen:

Takt System Anmerkung

12–18 Fg. leer; „m. B.“ in T. 12, 17

40–56 Str. durch Rückverweis auf T. 1–16 einzuschalten

6.2.3 Lücken, entstanden durch TEXTVERLUST (Beschädigung des Manuskripts u. ä.) sind vom Bandherausgeber entweder nach einer Ersatzquelle (siehe 1.1.3) oder gegebenenfalls frei zu ergänzen. Solche Ergänzungen werden im Regelfall typographisch durch [ ] kenntlich gemacht und im Revisionsbericht behandelt. In solchen Fällen wird auch ein *)-Fußnotenverweis auf den Revisionsbericht angeraten.

6.2.4 ERGÄNZTE DYNAMISCHE ZEICHEN (f, p etc. desgleichen ausgeschriebenes crescendo, decrescendo oder diesen entsprechende lange Gabeln) werden auch dann durch [ ] gekennzeichnet, wenn sie in der Partitur nur zu einer oder zu wenigen Stimmen, aber unmißverständlich für alle Stimmen einer Instrumenten- oder Chorgruppe geltend, gesetzt sind (Rahmendynamik). Ergänzungen im dynamischen Bereich sollten nur mit Zurückhaltung vorgenommen werden.

6.2.5 FREIE ERGÄNZUNGEN sind nur dann vorzunehmen, wenn entweder ein Zeichen irrtümlich fehlt oder das Fehlen eines Zeichens zu Mißverständnissen führen könnte. Diese Herausgebereingriffe sind in jedem Fall typographisch zu kennzeichnen. Ausführungshilfen (z. B. FINGERSÄTZE) werden nicht gegeben, es sei denn, sie sind in einer der Hauptquellen authentisch überliefert. Dann sind sie kursiv zu setzen. Freie Ergänzungen werden im Notenbild grundsätzlich kenntlich gemacht; ist dies durch Klammerung oder Strichelung möglich, bedarf solche Ergänzung in der Regel im Revisionsberichtkeiner weiteren Erwähnung.

Hinter tr-Zeichen fehlende, die Dauer von Paukenwirbeln verdeutlichende Wellenlinien können in [ ] ergänzt werden.

STUDIERBUCHSTABEN werden stillschweigend in Kästchen gesetzt.

6.2.6 Unterschiedlich bezeichnete PARALLELSTELLEN können angeglichen werden, wenn sie beispielsweise im logischen Widerspruch zum Notentext stehen. Tonale und rhythmische ANGLEICHUNGEN haben den Charakter einer Korrektur, weshalb sie durch *)-Fußnote gekennzeichnet und im Revisionsbericht erläutert werden müssen. Angleichungen von Dynamik, Artikulation und von Bögen werden so weit wie möglich typographisch (Strichelung von Bögen und [ ] bei ergänzten Zeichen) kenntlich gemacht, wobei Erläuterungen im Revisionsbericht entfallen können.

6.2.7 Schreib-, STICH- und SATZfehler sind zu berichtigen. Hier muß per *)-Fußnote auf den Revisionsberichtverwiesen werden. Schreib- und Stichfehler, die sich auf verschiedene Weise korrigieren lassen (sog. Crux), werden in eindeutiger Form berichtigt; die unterschiedlichen Lösungsvarianten sind im Revisionsbericht zu diskutieren. Lediglich vermutete Schreib- und Stichfehler (z. B. Parallelstelle 1: a-moll; Parallelstelle 2: C-Dur; beide Harmonien sind akzeptabel) werden im Notentext nicht korrigiert; sie sollten im Revisionsbericht erörtert werden. Derartige Problemstellen sollten durch *)-Fußnote markiert werden.

6.3 REDAKTIONELLE MASSNAHMEN OHNE TYPOGRAPHISCHE KENNZEICHNUNG

In bestimmten Ausnahmefällen werden ERGÄNZUNGEN des Herausgebers entgegen den oben aufgestellten Regeln TYPOGRAPHISCH NICHT KENNTLICHgemacht, um Gewohnheiten und Flüchtigkeiten alter Schreib- und Druckpraxis in der Neuausgabe nicht durch Kennzeichnung hervorzuheben oder überzubetonen.

Voraussetzung für die nachfolgend beschriebene Ergänzung von Zeichen ohne besondere typographische Kennzeichnung ist, daß sie aufgrund alter Notierungsweise oder des musikalischen Sachverhalts völlig selbstverständlich ist; ist dies nicht der Fall, dann muß gekennzeichnet werden. Der Herausgeber hat die Möglichkeit, im Einvernehmen mit der Forschungsstelle, aus zwingenden Gründen auch in solchen Fällen auf Kennzeichnung selbstverständlicher Ergänzungen zu verzichten, die hier nicht beschrieben sind. Diese sind dann im Vorwort oder im Revisionsbericht zu erläutern und zu begründen.

6.3.1 Ergänzte TRIOLENZEICHEN (ebenso Sextolen usw.) werden typographisch nicht gekennzeichnet und auch nicht im Kritischen Berichterwähnt.

Sie sind bei fortlaufenden Spielfiguren am neuen Seitenanfang jeweils zu wiederholen (siehe 11).

6.3.2 Ergänzte STRICHE UND BÖGCHEN VON DER VORSCHLAGS- ZUR HAUPTNOTE werden nicht gekennzeichnet und auch nicht im Kritischen Bericht erwähnt. In vielen Fällen sind diese Zusatzbögchen nicht nötig.

6.3.3 Ergänzungen als ÜBERNAHMEN aus ausgeschriebenen oder ausgestochenen WIEDERHOLUNGEN (z. B. Wiederholung des Scherzos nach dem Trio), ebenso aus ausgeschriebenen Strophen werden nicht gekennzeichnet, jedoch im Revisionsbericht erwähnt.

6.3.4 Ergänzungen in LÄUFEN (Tonleitern), in GEPRÄGTEN FORMELN und in STEREOTYPEN SPIELFIGUREN (Alberti-Bässe) sowie Ergänzungen in streng PARALLEL GEFÜHRTEN STIMMEN ODER INSTRUMENTEN DERSELBEN INSTRUMENTENGRUPPE (unisono, Oktaven, eventuell auch Terzen und Sexten) werden nicht gekennzeichnet, aber im Revisionsbericht verzeichnet.

In Abbreviatur geschriebene oder gestochene TREMOLO-PASSAGEN können aufgelöst werden (dies erfordert Nachweis im Revisionsbericht), oft ist es aber besser, sie beizubehalten, da sie das rhythmisch-thematische Profil häufig klarer nachzeichnen. Sogenannte „BRILLEN“ sollten stets ohne Nachweis aufgelöst werden.

6.3.5 ZEICHEN, DIE NUR EINMAL ZWISCHEN ZWEI STIMMEN ODER SYSTEMEN STEHEN (z. B. Viol. I / II, Kl. r. H. / l. H., Tenor / Baß) aber zweifelsfrei für beide gelten, werden das zweite Mal nicht gekennzeichnet. Der Sachverhalt muß gegebenenfalls im Revisionsbericht beschrieben werden.

6.3.6 Zusätze von AKZIDENTIEN, die sich aufgrund von Schumanns Notierungsweise als selbstverständlich ergeben, werden nicht gekennzeichnet (vgl. hierzu auch 5.6).

nb 6.3.6_1

Werden taktübergreifende Haltebögen durch einen Seiten- oder Akkoladenumbruch unterbrochen, so muß das Vorzeichen im Folgetakt nochmals gesetzt werden.

nb 6.3.6_2

(System-/bzw. Seitenumbruch)

nb 6.3.6_3

Fehlende oder überflüssige WARNUNGSAKZIDENTIEN werden stillschweigend zugefügt bzw. getilgt.

6.3.7 TAUTOLOGIEN des Autographs (z. B. wiederholte Akzidentien im gleichen Takt) werden in der Edition stillschweigend aufgehoben.

7 Kritischer Bericht

Der KRITISCHE BERICHT erscheint am Ende des Hauptbandes im Anschluß an den Notenteil und gliedert sich in die Kapitel

  1. Werkgeschichte (siehe 7.1)
  2. Quellen (siehe 7.2)

III. Revisionsbericht (siehe 7.3)

  1. Anhang zur Skizzenübertragung (siehe 7.4)

Die Berichte zu den einzelnen Werken sind wie im Edierten Notentext zu numerieren und erhalten die gleiche Überschrift. Die Nummern des Anhangs werden denen des Hauptteils zugeordnet. Zu der Überschrift ist die Opuszahl anzugeben. Im Einzelfall kann es notwendig werden, Werke, denen Schumann getrennte Opuszahlen zugewiesen hatte (z. B. op. 69 und 91), im Kritischen Bericht zusammenzufassen.

7.1 Das Kapitel WERKGESCHICHTE ist in der Regel in drei Unterkapitel gegliedert: 1. ENTSTEHUNG, 2. DRUCKLEGUNG, 3. REZEPTION. Bei manchen Werken können zusätzliche Unterkapitel (bspw. BESETZUNG) hinzukommen oder die Kapitel Drucklegung und Rezeption entfallen.

In knapper Form, dabei aber so ausführlich wie möglich, sind hier Werkgenese, die Geschichte der Drucklegung sowie die frühe Rezeption (bis ca. 1856) darzulegen. Wo von Quellen die Rede ist sollen die Quellensiglen (siehe 7.2.4.1) jeweils im Text zugefügt werden, um Wiederholungen in den Kapiteln Werkgeschichte und Quellen zu vermeiden.

Es sollten alle die Entstehung des Werkes betreffenden Briefe und Tagebucheintragungen Schumanns sowie sein Verleger-Briefwechsel komplett wiedergeben werden, besonders dann, wenn diese Quellen bisher noch nirgendwo gedruckt worden sind. Bei bereits gedruckten Briefen reicht auch ein abschnittsweises Zitieren aus. Die Briefe werden in orthographischer Hinsicht in diplomatischer Schreibweise, kursiv übertragen, Anrede, Ort und Datum und Schlußformel werden abgesetzt. Der Zeilenfall wird nicht nachvollzogen und Zeilenfallstriche werden nicht gesetzt. Bei verschollenen Briefen wird wenn möglich auf Schumanns Eintragung im Briefverzeichnis (BV, Abgesandte Briefe, Nr.) zurückgegangen. Dieses kann auch bei noch erhaltenen Briefen sinnvoll sein, wenn hierdurch im Brief sonst unverständliche Zusammenhänge deutlicher werden. Zu in den Briefen angesprochenen Schumannschen Werken werden die Opuszahlen in [ ] beigefügt. Abgekürzte Personen- und Ortsnamen werden in [ ] ergänzt. Standort und Signatur des Briefes erscheinen in der Fußnote, bei den Briefen an Schumann genügt hier die jeweilige Nummer aus der Krakauer Korrespondenz: Corr, Bd. 10, Nr. 1001.

Rezensionen der Uraufführung (und je nach Umfang und Bedeutung auch spätere Aufführungsberichte) sollten komplett abgedruckt werden, um die historische Einbettung des Werkes und seine Rezeption zu verdeutlichen. Bei zu Lebzeiten Schumanns extrem häufig aufgeführten Werken (z. B. op. 38) sollte wenigstens die von Schumann selbst angefertigte Aufführungsstatistik aus den Handexemplaren mitgeteilt werden.

7.2 Das Kapitel II. QUELLEN besteht aus den Unterkapiteln II. 1 ALPHABETISCHES VERZEICHNIS DER QUELLENSIGLEN (7.2.4.1), II. 2. QUELLENBESCHREIBUNG (7.2.4.2) und II. 3 QUELLENBEWERTUNG (7.2.4.3).

7.2.1 MUSIKALISCHE QUELLEN

Bei Schumann hat man mit folgenden Quellentypen zu rechnen:

7.2.1.1 SKIZZEN und ENTWÜRFE bezeugen frühe Phasen des Kompositionsprozesses. Sie reichen von der fragmentarischen Ideenaufzeichnung bis zur durchlaufenden Verlaufsskizze (z. B. Particell-Entwürfe). Im Gegensatz zum Arbeitsmanuskript bieten sie noch keine vollständige Fassung, sondern nur einen dünnstimmigen Gerüstsatz, der wegen seiner Unvollständigkeit nicht als Kopiervorlage dienen kann. Skizzen und Entwürfe bleiben oft unverstehbar, sofern sie nicht in Werkfassungen aufgegangen sind.

7.2.1.2 ARBEITSMANUSKRIPTE sind autographe Handschriften, die in unterschiedlichem Umfang und Vollständigkeitsgrad verschiedene Stadien im Entstehungsprozeß eines Werks enthalten. Die Handschriften enthalten bereits eine vollständige Werkfassung, sind aber wegen korrekturbedingter Leseprobleme sowie aufgrund von Reprisenverweisen und Abbreviaturen für eine lückenlose Aufführung nicht geeignet. Sie dienen in der Regel als Kopiervorlage für die Stichvorlage, können aber nicht selbst als Stichvorlage gedient haben. Wegen ihrer herausragenden Bedeutung für die Werkgenese sind Arbeitsmanuskripte nach Möglichkeit im FAKSIMILE-BEIHEFT (siehe 3.10)zu reproduzieren. Im Falle einer teilweise von Kopistenhand stammenden Stichvorlage (teilautographe Partitur) können Arbeits­manuskripte für die Edition Quellenwert erlangen.

7.2.1.3 Die AUTOGRAPHE bzw. VON KOPISTENHAND ERSTELLTE und durch zusätzliche Korrektureinträge autorisierte STICHVORLAGE diente als Herstellungsvorlage für den Notenstich und enthält die zur Veröffentlichung vorgesehene Fassung eines Werkes. Untrügliches Kennzeichen einer Stichvorlage sind verlagsinterne Eintragungen (Plattennummern) und STECHERMARKEN, die mit den Akkoladen-/Seitenwechseln der Originalausgabe korrespondieren.

7.2.1.4 ORIGINALE KORREKTURABZÜGE stellen Zwischenstadien zwischen STICHVORLAGE und ORIGINALAUSGABE dar. Für die Textkonstitution können sie beitragsfähig sein, wenn sie autorisierte Varianten (Autorkorrekturen – Revisionen) enthalten und somit werk­genetische Relevanz besitzen. Ferner geben Korrekturabzüge Aufschluß über Schumanns Toleranz hinsichtlich formaler und inhaltlicher Abweichungen des gedruckten Notentextes gegenüber der Stichvorlage, welche durch Eingriffe des Verlegers und Stechers (verlags­interne Stichregeln) entstanden sind.

7.2.1.5 Die ORIGINALAUSGABE ist ein autorisierter Erstdruck oder eine nachweislich mit Billigung des Komponisten veröffentlichte Zweitausgabe eines Werkes. Sie basiert auf einer von ihm bestimmten STICHVORLAGE, wurde in der Regel von ihm selbst Korrektur gelesen und als adäquate Ausgabe des jeweiligen Werks anerkannt. Innerhalb dieser Originalausgaben nehmen WIDMUNGSEXEMPLARE und HANDEXEMPLARE, die gele­gentlich autographe handschriftliche Zusätze und Korrektureinträge enthalten,eine her­ausragende Stellung ein. Derartige Quellen sind grundsätzlich zu konsultieren, da sie zum einen bei Widmungszuschriften Datierungshinweise geben können, zum anderen aber auch mit Stichfehlerkorrekturen oder varianten Lesarten zu rechnen ist. Außerdem wird dringend empfohlen, möglichst viele Exemplare von ORIGINALAUSGABEN miteinander zu vergleichen, da äußerlich scheinbar identische Ausgaben erfahrungsgemäß relativ oft durch Plattenkorrekturen voneinander abweichen. (Zur Terminologie siehe 9.) Bei varianten Abzügen einer Originalausgabe ist zu prüfen, ob und inwieweit Plattenkorrekturen autorisiert sind und welches Ausgabenexemplar den besten Text enthält; originale Erstdrucke sind immer mit Fehlern, Nachlässigkeiten und anderen inhaltlichen Mängeln behaftet, die bei plattenkorrigierten späteren Abzügen beseitigt sein können. Es empfiehlt sich daher als erster Arbeitsschritt der Vergleich eines möglichst frühen Abzugs (Schumanns Handexemplar oder Widmungsexemplare) mit einem sehr späten Exemplar mit unscharfem Stichbild und Plattenrissen.

7.2.1.6 Historisches AUFFÜHRUNGSMATERIAL kann in folgenden Formen vorliegen:

  1. a) von Schumann selbst benutzte handschriftliche (gelegentlich als STICHVORLAGE benutzte) oder gedruckte (gelegentlich Dubletten von KORREKTURABZÜGEN) Stimmen
  2. b) NICHT-AUTORISIERTE STIMMENABSCHRIFTEN ohne eigenen Quellenwert
  3. c) autorisierte VERLAGSABSCHRIFTEN (betrifft häufig nur den Bläsersatz; zur Identifizierung der Verlagskopisten ist Rücksprache mit der Forschungsstelle zu nehmen)
  4. d) ORIGINALAUSGABE DER STIMMEN

Die unter c) und d) genannten Aufführungsmaterialien können insbesondere bei den Bläserpartien zur Klärung artikulatorischer und dynamischer Fragen beitragen, da sie – im Gegensatz zu der paarigen Notation des Bläsersatzes in der Partitur – getrennt notiert und getrennt dynamisch/agogisch bezeichnet sind.

7.2.1.7 AUTOGRAPHE oder AUTORISIERTE ABSCHRIFTEN, die nachweislich nicht als Stichvorlage dienten, aber eine Fassung eines Werkes wiedergeben (z. B. Widmungs­abschriften).

7.2.1.8 FRAGMENTE sind a) unvollendet gebliebene, b) unvollständig überlieferte Werke oder c) abgebrochene, durch andere, vollständig ausgeführte Lösungen ersetzte Werkfassungen. Fragmente werden faksimiliert und transkribiert und ihrem Gattungs- bzw. Opuskontext entsprechend in die Gesamtausgabe aufgenommen. Gelegentlich können Teile aus Fragmenten in abgeschlossenen Kompositionen wiederverwendet worden sein.

Meistens sind 7.2.1.5) und 7.2.1.6) als jeweilige Hauptquellen für die Edition zu verwenden, wobei sie häufig durch 2), 3) und 4) zusätzlich gesichert werden. Beim Quellentypus 7) sollen Textvergleiche die faktische Qualität dieser Einzelquelle bestimmen; d. h. Quellen des Typs 7) überliefern möglicherweise selbständige Fassungen und sind als solche separat im Anschluß an die Hauptfassung zu edieren.

7.2.2 LITERARISCHE QUELLEN

Bei Gesangswerken sind die ihnen zugrunde liegenden literarischen Vorlagen als Grundlage der Vertonung heranzuziehen. Hierzu gehören wesentlich die von Robert und Clara gemeinsam gefertigten GEDICHTABSCHRIFTEN und zeitgenössische Werkausgaben einzelner Dichter aber auch Separatabdrucke in Almanachen etc. Abweichungen zwischen gedrucktem Originalgedicht und handschriftlicher Fassung Schumanns sind zu erwarten.

7.2.3 PERIPHERE QUELLEN

Peripher, d. h. umgebend, sind Dokumente, welche auf musikalische und literarische Quellen ergänzend, kommentierend oder inhaltlich modifizierend Bezug nehmen. Dazu zählen Korrekturzettel, Titelblatt-Entwürfe, Vorwort- (z. B. op. 66) und Kommentartexte (z. B. op. 103) zu Originalausgaben.

7.2.4 QUELLENSIGLEN

7.2.4.1 ALPHABETISCHES VERZEICHNIS DER QUELLENSIGLEN

Um dem Benutzer einen schnellen Überblick über die überlieferten und verschollenen Quellen zu ermöglichen, werden die Quellensiglen alphabetisch verzeichnet, kurz charakterisiert und ggf. mit Seitenverweisen auf die zugehörige Quellenbeschreibung (siehe 7.2.4.2) versehen. Die Siglen verschollener Quellen werden in [ ] gesetzt.

Beispiel:

AM Arbeitsmanuskript

[EW] Verschollener Entwurf zu den Nummern I bis III und V und VI

G Von Robert und Clara Schumann gemeinsam angelegte Gedichtabschriften

[K1] Verschollene erste verlagsinterne Korrekturfahne zum Notenteil

[K2] Verschollene zweite, von Schumann durchgesehene Korrekturfahne zum Notenteil

[KT] Verschollene Korrekturfahne des Titelblattes

[KV] Verschollene Korrekturfahne der Vorbemerkung

OA Originalausgabe

[OAB] Verschollenes Widmungsexemplar der Originalausgabe für Lida Bendemann

OAH Schumanns Handexemplar der Originalausgabe

SK Vollständige Verlaufsskizze zu Nr. IV im Dresdener Skizzenheft

[SV] Verschollene Stichvorlage

[TE] Verschollener Titelblatt-Entwurf

VE Autographer Entwurf zur Vorbemerkung, die der Originalausgabe vorangestellt ist

[VR] Verschollene Reinschrift der Vorbemerkung

7.2.4.2 QUELLENBESCHREIBUNG

Das Kapitel QUELLENBESCHREIBUNG führt alle für die Ausgabe relevanten Quellen in genetischer Reihenfolge unter Voranstellung des jeweiligen Quellensigels an. Hierzu gehören neben musikalischen, literarischen und peripheren Quellen im Ausnahmefall möglicherweise auch zeitgenössische oder spätere Abschriften soweit sie Quellen- oder dokumentarischen Wert besitzen. Bei Vokalwerken werden die Quellen zu Noten- und Worttext separat behandelt. Letztere erscheinen unter eigener Kapitelüberschrift WORTTEXT bzw. LIEDERTEXTE u. ä. im Anschluß an das Kapitel NOTENTEXT(E). Jede Quelle wird mit „sprechenden Siglen“ (Großbuchstaben) versehen (z. B. EW = Entwurf; AM = Arbeitsmanuskript; AP = autographe Partitur; SV = Stichvorlage; OA = Originalausgabe; siehe 7.2.4.1). Abschriften von Drucken und handschriftlichen Bearbeitungen und Arrangements ohne eigenen Quellenwert können am Ende des Abschnittes in Auswahl zusammenfassend genannt werden.

Die Reihenfolge der Quellenbeschreibung richtet sich nach der Chronologie der Autographe bzw. der den Abschriften zugrundeliegenden autographen Vorlagen, den Drucken etc. Die Quellenbeschreibung folgt einem standardisierten Aufbau und erläutert folgende Aspekte:

– Sigle gemäß Quellentypus. Derzeitiger Standort der Quelle mit Signatur oder Hinweis verschollen. Angaben zur Entstehungszeit und zum -ort.

– Angaben zur Handschriftenprovenienz (Nachweise in Auktions- und Antiquariatskatalogen), zum jetzigen Quellenbesitzer und soweit möglich zu den Vorbesitzern.

Beispiele:

AM Arbeitsmanuskript

Leipzig, 4.–28. Februar 1843

Süddeutscher Privatbesitz

Provenienz: Clara Schumann; seit 1896 im Besitz von Marie Schumann; am 19. April 1916 über das Antiquariat Börner, Leipzig, (Kat. XXV, Los 354) von Alfred Wiede, Weißenborn, erworben (Sign.: S. Wd. 11/322); seither im Besitz seiner Erben.

[SV] Stichvorlage, vermutlich von der Hand Carl Brückners

Leipzig, 6.–14. März 1843

Verschollen

Siehe Werkgeschichte, S. 214 f.

Nach diesen standardisierten Angaben folgt:

– Formale Beschreibung der paläographischen Struktur:

Bei HANDSCHRIFTEN: diplomatische Wiedergabe des Titels; Angaben zu Umfang (Blattzahl, Terminologie nach Duden: Folio, Folien; Bifolio, Bifolien), Lagenordnung, Blattzählungen, Format (hoch oder quer) und Maßen (in cm, Höhe x Breite); Beschaffenheit des Umschlags und der Heftung, eventuell Wasserzeichen (verzichtbar), eventuell Längsrippenabstand in cm (verzichtbar); Beschaffenheit des Papiers, Zahl der Notensysteme (manuell oder industriell gefertigt), Papierherstelleraufdrucke, beschriebene und leere Seiten, weiterer Inhalt (werkfremde Teile), Schreibmittel (Farbe der benutzten Tinte), (bei Autographen) Schreibduktus. Angaben zu den vertretenen Schreiberhänden (Hs. Robert oder Clara Schumann, Kopistenhand, bibliothekarische Eintragungen, Stecherzeichen etc.). Angaben zur Foliierung/Paginierung (autograph oder von fremder Hand). Hinsichtlich der biblio­graphischen Einheiten ist zwischen Bogen/Bifolio (mit vier Seiten) und Blatt/Folio (mit zwei Seiten) zu unterscheiden. Angesichts der oft scheinbar willkürlichen Beschriftungsreihenfolge der Bogenseiten empfiehlt sich die Kennzeichnung von Papiereinheiten (Bogen oder Blatt) durch Großbuchstaben, deren alphabetische Ordnung der Bogen- / Blatt-Folge inhaltlich entspricht und denen quasi paginierende römische Ziffern (I bis IV bei Bogen und I bis II bei Blättern) beigegeben werden; z. B.:

A I = fol. 1r des Bogens A

A II = fol. 1v des Bogens A

A III = fol. 2r des Bogens A

A IV = fol. 2v des Bogens A

desgleichen für Blätter:

B I = fol. 1r

B II = fol. 1v

In komplizierteren Fällen kann es sinnvoll sein, ein Lagenschema beizugeben.

Gegebenenfalls kann diese abstrakte Zählung mit der autographen oder von fremder Hand vorgenommenen Paginierung kombiniert werden. Doch können auch andere Lokalisierungsformen vom Herausgeber verwendet werden.

Bei DRUCKEN: diplomatische Wiedergabe des Titelblattes; Angaben zu Verlag, Erscheinungs­ort und -jahr (soweit dies nicht schon im Vorwort angegeben ist), Format (hoch oder quer), Seitenzahl, Platten- und/oder Verlagsnummer, Innentitel, konsultierte Exemplare (Biblio­theken und Signaturen). Es empfiehlt sich, mehrere Parallelexemplare von Originalausgaben stichprobenartig miteinander zu vergleichen (vgl. hierzu 7.2.1.5).

Wenn maßgebliche Quellen nicht im Original eingesehen werden konnten, so ist dies in der Quellenbeschreibung zu vermerken.

7.2.4.3 QUELLENBEWERTUNG

Auf der Grundlage der Darstellungen zur Entstehungsgeschichte und Drucklegung, der Quellenbeschreibung und des Lesartenvergleichs wird eine philologische Bewertung der Quellen vorgenommen und die Wahl der der Edition zugrundegelegten Hauptquelle(n) begründet. Die Abhängigkeit der aufgeführten Quellen ist zu erläutern (gegebenenfalls durch ein Filiationsschema), die nach Filiation ausgeschiedenen Quellen sind zu nennen.

Unter einer VARIANTE eines Werks ist eine in einem oder in mehreren Details von der autorisierten Druckfassung abweichende, autorisierte Gestalt einer Komposition zu verstehen. Varianten treten als Abweichungen zwischen Autographen und Originalausgaben, bzw. zwischen verschiedenen autorisierten Quellen auf. Diese Varianten können je nach Umfang und Bedeutung im Revisionsbericht wiedergegeben, als Fußnote, oder als Ossia-Version in den Edierten Notentext selbst eingerückt werden. Entscheidungen über die editorische Behandlung derartiger Varianten werden zwischen Bandherausgeber und Forschungsstelle einvernehmlich getroffen.

Verschiedene FASSUNGEN eines Werks liegen vor, wenn inhaltlich substantiell abweichende Autographen, Abschriften oder Druckausgaben eines Werks von Schumann autorisiert wurden. Letzteres wäre beispielsweise für die Opera 5, 6, 11, 14, 16 und 39 zu prüfen. Daneben gibt es einige Fälle, in denen Schumann Erst- bzw. Zweit-Fassungen nicht publizierte (z. B. bei op. 7, op. 11, op. 17, op. 52, op. 87, op. 88, op. 120). Wird nach Prüfung entschieden, beide Fassungen des Werkes oder eines Werkteiles abzudrucken, dann kann, um eine Synopse der Fassungen zu ermöglichen, die ältere Fassung jeweils auf der linken, die spätere auf der rechten Notenseite gedruckt werden. Handelt es sich bei den Abweichungen zwischen den zwei Fassungen nur um Marginalien, sollte so weit wie möglich mit ossia-Systemen gearbeitet werden, wobei die spätere Fassung als Hauptnotentext erscheint. Grundsätzlich gilt eine von Schumann selbst veröffentlichte oder zum Druck vorgesehene und damit auch autorisierte Fassung als Hauptfassung. Ihre Lesart bestimmt den Inhalt des Edierten Notentexts. Nebenfassungen (einzelner Sätze) können in den Anhang aufgenommen werden, wodurch die Priorität in der Wertung gegeben ist.

7.3 REVISIONSBERICHT

7.3.1 BERICHTERSTATTUNG ZUM NOTENTEXT: Der Bandherausgeber nennt das Notenexemplar, in das er seine Herstellungsvorlage (Stichvorlage) eingearbeitet hat. Es folgt eine Aufstellung der für die Edition herangezogenen Hauptquelle(n) sowie der verglichenen Nebenquelle(n). Hierbei ist anzugeben, in welcher Form die handschriftlichen Hauptquellen vorgelegen haben (Autopsie, Film, Photokopie). Bei Werken in Partiturform sollten hiernach die Partituranordnungen (einschließlich der originalen Besetzungsangaben) der herangezogenen Quellen in diplomatischer Form genannt werden.

Danach folgen in tabellarischer Form von Satz zu Satz bzw. von Nummer zu Nummer eines betreffenden Werks Anmerkungen zu Einzelheiten der Textüberlieferung (Textkritik von Takt zu Takt, der Partituranordnung von oben nach unten folgend; betreffen mehrere Anmerkungen zu unterschiedlichen Systemen den gleichen Takt, so wird die Taktzahl nur beim ersten Mal genannt; betreffen die Anmerkungen mehrere aufeinander folgende Takte, so richtet sich die Anordnung nach dem jeweiligen Endtakt). Liegen der Edition mehrere Quellen zugrunde, so ist das entsprechende Quellensigel in der Rubrik „Anmerkung“ mit Doppelpunkt voranzustellen. Betrifft eine Anmerkung mehrere Quellen, so sind die Quellensigel in genetischer Reihenfolge anzugeben. Anzugeben sind alle Abweichungen der Hauptquellen vom Erscheinungsbild des Edierten Notentextes, bei handschriftlichen Quellen betrifft dies auch sämtliche colla-parte-Anweisungen und „Faulenzer“. Korrekturen innerhalb der (teil-)autographen Quellen können ebenfalls in die Tabelle integriert werden, bei umfangreichen Revisionsprozessen (z. B. op. 52) empfiehlt sich allerdings die Auslagerung dieser Angaben in ein gesondertes Kapitel. Für den textkritischen Apparat sind die im Anhang I angegebenen Abkürzungen zu verwenden.

Beispiel:

Herstellungsvorlage: Kopie des Schumannschen Handexemplars von OA (D-Zsch; Archiv-Nr.: 6451 – D 1 / A 4)

Hauptquellen: SV (Photokopie, Film und Autopsie), OA; verglichene Quellen: EW, KA

Takt System Anmerkung
1 Ob. 1 OA: pp statt fp
Fg. SV: ursprünglich wie Kb.
aber:
3 Kb. OA: 3. Note c1
3-4 Fg. OA: Bogen fehlt
3-5 Ob. 1 SV: leer; c. Fl. 1 in 8va in T. 3; Abbreviaturen %

Für die Beschreibung stehen die Typen aus Yo Tomitas Bach-Font zur Verfügung.

Lesarten und Varianten können auch als Notenbeispiele in den Bericht eingerückt werden.

Tonhöhen werden durch Tonbuchstaben angegeben:

Subkontra-Oktave 2C bis 2H

Kontra-Oktave 1C bis 1H

Große Oktave C bis H

Kleine Oktave c bis h

Eingestrichene Oktave c1 bis h1

Zweigestrichene Oktave c2 bis h2

Dreigestrichene Oktave c3 bis h3

Genügt zur unmißverständlichen Identifizierung gemeinter Noten nicht die bloße Tonhöhenangabe, so können der Tonhöhenbezeichnung Angaben zum Notenwert oder zur metrisch-rhythmischen Position (z. B. 3. ZZ) hinzugefügt werden. Sukzessive Tonfolgen werden in der Form c1–e1–g1, simultane Töne (Akkorde) in der Form c1/e1/g1 (von unten nach oben) angegeben.

Abschnitte des Revisionsberichts, auf die per Fußnote im Edierten Notentext (siehe 1.1.6) verwiesen wird, sind durch einen Asteriskus hervorzuheben:

Takt System Anmerkung
15 Fl. SV: 2. ZZ leer
*15 Ob. 2 SV, OP: 3. Note irrtümlich cis2, nach Vl. I korrigiert

Über autographe Korrekturen und Ergänzungen in Originalausgaben (Hand- und/oder mit autographen Zuschreibungen versehene Dedikationsexemplare) ist grundsätzlich zu berichten. Autographe Korrekturen innerhalb von fremder Hand gefertigter (autorisierter) Stichvorlagen, Reinschriften bzw. Abschriften sind nur dann im Revisionsbericht zu behandeln, wenn es sich dabei nicht bloß um offenkundige Schreibfehler-Korrekturen, sondern um substantielle Texteingriffe (Varianten) handelt.

Korrekturen und Rasuren in Abschriften werden nur vermerkt, wenn sie Textfehler in nachgeordneten Quellen erhellen. Zu Beginn der Verzeichnisse können in Generalvermerken bestimmte Fragen behandelt werden, die das ganze Werk (oder einen Satz oder eine Nummer) betreffen, etwa Eigenheiten der Notierungsweise oder der Partituranordnung in den Quellen.

7.3.2 Berichterstattung zum Singtext: Erfaßt werden alle textlichen Abweichungen zwischen den für den Edierten Notentext herangezogenen Quellen sowie die nicht durch diakritische Zeichen darstellbaren Herausgebereingriffe. Die Ergebnisse werden in die unter 7.3.1 beschriebene Tabelle integriert.

Beispiel:

Takt System Anmerkung
3 Ob. 1 SV: ohne Bogen
Alt AM, SV: Text nun statt nur
*3  Sopr. Textwort nur fehlt in allen Quellen, nach übrigen Singst. ergänzt

Nicht berichtet wird über Sonderlesarten der Schumannschen Textvorlage oder Lesarten der von Robert und Clara Schumann gemeinsam angelegtenGedichtabschriften, dies ist Aufgabe des Kapitels Literarische Quellen (siehe 7.2.2).

7.4 ANHANG ZUR SKIZZENÜBERTRAGUNG

Siehe die separaten RICHTLINIEN ZUR SKIZZENÜBERTRAGUNG.

7.5Das REGISTER wird in der Forschungsstelle nach Abschluß des Druckumbruchs erstellt (siehe 3.9). Es unterteilt sich in die vier Rubriken:

NAMENREGISTER / INDEX OF NAMES

ORTSREGISTER / INDEX OF PLACES

QUELLENREGISTER / INDEX OF SOURCES

WERKREGISTER / INDEX OF WORKS

Das NAMENREGISTER enthält alle im laufenden Text und in den Fußnoten vorkommenden Namen mit sämtlichen Fundstellen. Auch aufgenommen werden die Namen von Verlegern nicht-Schumannscher Werke/Texte. Stehen die Namen nicht für Personen, sondern für Institutionen (Beispiel: Verlag Nikolaus Simrock statt Peter Joseph Simrock), so werden sie im Register als solche gekennzeichnet: Simrock, Nikolaus (Verlag). Alle Namen werden, so weit möglich, mit Vornamen aufgeführt (die Herausgeber werden gebeten, alle Namen im laufenden Text bei ihrer ersten Erwähnung auszuschreiben). Läßt sich ein Vorname nicht ermitteln, sollte anderweitig präzisiert werden. Beispiel: Stanton, aus New-York. Vom Register ausgenommen bleiben Namen in Standardabkürzungen wie Erler I und II oder JansenBriefe NF.

PSEUDONYME werden mit entsprechendem Querverweis aufgelöst: Jean Paul siehe Richter, Johann Paul Friedrich.

Nicht aufgenommen werden ebenfalls die im Standardvorwort enthaltenen Namen sowie die in der Danksagung des Verfassers / der Verfasserin genannten Personen und Institutionen.

Das ORTSREGISTER enthält alle im Text und in den Fußnoten vorkommenden Orte. Verlagsorte bei Literaturangaben werden jedoch im Gegensatz zu den Druckorten Schumannscher Opera nicht aufgenommen.

Das QUELLENREGISTER enthält alphabetisch nach Standorten sortiert sämtliche im Text angegebenen Primärquellen, sowohl Handschriften wie Drucke, mit Angabe der jeweiligen Bibliothekssignatur kursiv in Klammern, ohne Zusatz „Sign.:“. Handschriftliche Notizbücher und ähnliches werden jedoch nur dann angegeben, wenn direkt aus Ihnen und nicht aus einer bereits vorliegenden Publikation (bspw. den Tagebüchern) zitiert wird. Mit Quellensiglen zitierte Quellen werden nur aufgenommen, wenn sie an der betreffenden Stelle physikalisch beschrieben werden oder wenn im Text der Standort explizit genannt ist. Faksimilierte Seiten werden stets aufgenommen, mit Zusatz zur Seitenzahl: Faksimile-Beiheft, S. xxx. Sind mehrere Quellen unter einem Standort zu verzeichnen, so werden sie alphabetisch sortiert, Schumann-Briefe nach Empfängername, andere Briefe nach Absendername. Sind mehrere Briefe des gleichen Absenders oder Empfängers an einem Standort vorhanden, werden sie chronologisch sortiert.

Werkquellen werden mit der Angabe „op. xxx“ am Zeilenanfang alphabetisch jeweils bei Buchstabe „O“ eingeordnet.

Das WERKREGISTER enthält jene Schumannschen Werke, die im laufenden Text zwar erwähnt werden, jedoch nicht (oder zumindest nicht an der angegebenen Stelle) Gegenstand der eigentlichen Edition sind. Sind in einem Band allerdings Werke unterschiedlicher Opuszahl und unterschiedlicher Werkgenese enthalten, sollte ein Verweis auf Werk B im Werkzusammenhang A auch ins Register aufgenommen werden (Beispiel: RSA I/2/2, Orchesterwerke, enthält op. 86 und op 129; ein Hinweis auf op. 129 im Teil zu op. 86 sollte im Register auftauchen. Gegenbeispiel: RSA V/2, Werke für Frauenchor, enthält die als ein Werkganzes aufzufassenden Opera 69 und 91, keine der beiden Opuszahlen sollte im Register vorkommen.)

7.6 DRUCKFEHLER UND NACHTRÄGE

Die Forschungsstelle bittet jeden Bandherausgeber um Mitteilung von Druckfehlern in den bereits ausgedruckten Bänden, ebenso um gegebenenfalls notwendige Nachträge. Beide werden in einem zu gegebener Zeit erscheinenden Nachtrags- und Errata-Verzeichnis für alle Bände der Neuen Schumann-Gesamtausgabe aufgeführt.

7.7 SCHRIFTBILD-DIFFERENZIERUNG DES TYPOSKRIPTS ZUM KRITISCHEN BERICHT

Im Kritischen Bericht werden Zitate aus den benutzten Quellen, auch Texte von Titelblättern, ebenso Werktitel, Literaturtitel in Fußnoten, fremdsprachliche Termini, Tempo- und dynamische Bezeichnungen u.ä. kursiv und ohne Anführungszeichen wiedergegeben. Zitate aus benutzter Literatur, Briefen, Tagebüchern usw. werden ebenfalls kursiv gesetzt. Längere Zitate werden eingerückt.

Kursiv wiederzugebende Buchstaben und Worte sind im Typoskript (auch im Vorwort) kursiv zu drucken oder (falls dies nicht möglich ist) grün zu unterschlängeln. Tonbuchstaben werden gerade gedruckt. Fußnoten und Notenbeispiele sind separat auf eigenem Blatt zu schreiben und an Ort und Stelle zu numerieren, Fußnoten werden kapitelweise durchgezählt.

8 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

(Hier kursiv gesetzte Siglen erscheinen auch in der Ausgabe kursiv; zu den Abkürzungen der Instrumental- und Vokalstimmen siehe 5.1. Das Abkürzungsverzeichnis wird synoptisch ins Englische übersetzt.)

AGA [Alte Gesamtausgabe] Robert Schumann’s Werke, hg. von Clara Schumann, 32 Bde., Leipzig 1879–1887, 1891, 1893
Album Briefe und Gedichte aus dem Album Robert und Clara Schumanns, hg. v. Wolfgang Boetticher, Leipzig 1979
AmZ Allgemeine musikalische Zeitung, Leipzig 1798 ff.
a. rev. ante revisionem
A-Wgm Wien, Gesellschaft der Musikfreunde, Archiv
A-Wn Wien, Österreichische Nationalbibliothek
Boetticher I Wolfgang Boetticher, Robert Schumann. Einführung in Persönlichkeit und Werk, Berlin o. J. [1941]
Boetticher II Wolfgang Boetticher, Robert Schumann in seinen Schriften und Briefen, Berlin o. J. [1941]
Briefe NF, 2/1904 Robert Schumanns Briefe. Neue Folge, hg. v. F. Gustav Jansen, Leipzig 21904
Briefwechsel I, II Clara und Robert Schumann. Briefwechsel, hg. v. Eva Weissweiler, Basel, Bd. I: 1832–1838, Bd. II: 1839; Frankfurt/M. 1984 und 1987
BV [Briefverzeichnis] Robert Schumann, Verzeichnis der empfangenen und abgesandten Briefe. Robert-Schumann-Haus, Zwickau; Archiv-Nr.: 4871, VII C, 10 – A 3
Chornotizbuch Robert Schumann. Chornotizbuch, Robert-Schumann-Haus, Zwickau; Archiv-Nr.: 4871, VII C, 6 – A 3
Corr, Bd., Nr. [Correspondenz] Korespondencja Schumanna, Briefhandschriften in der Biblioteka Jagiellonska, Kraków
CS–JB Briefe I, II Clara Schumann – Johannes Brahms. Briefe aus den Jahren 1853–1896, hg. v. Berthold Litzmann, Bd. I: 1853–1871, Bd. II: 1872–1896, Leipzig 1927 (Reprint Hildesheim 1989)
Davidsbündler F. Gustav Jansen, Die Davidsbündler. Aus Robert Schumann’s Sturm- und Drangperiode. Ein Beitrag zur Biographie R. Schumanns, nebst ungedruckten Briefen, Aufsätzen und Portraitskizzen aus seinem Freundeskreis, Leipzig 1883 (Reprint Walluf 1973)
D-B Berlin, Staatsbibliothek zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz, Musikabteilung
D-BNu Bonn, Universitäts- und Landesbibliothek
D-Dl Dresden, Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek
D-DS Darmstadt, Hessische Landes- und Hochschulbibliothek, Musikabteilung
D-DÜhi Düsseldorf, Heinrich-Heine-Institut
D-Gs Göttingen, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek
D-LÜbi Lübeck, Brahms-Institut an der Musikhochschule Lübeck
D-Mbs München, Bayerische Staatsbibliothek, Musiksammlung
Dörffel Alfred Dörffel, Geschichte der Gewandhausconzerte zu Leipzig vom 25. November 1781 bis 25. November 1881, Leipzig 1884 (Reprint Leipzig [1980])
Düsseldorfer Merkbuch Robert Schumann. Düsseldorfer Merkbuch, Robert-Schumann-Haus, Zwickau; Archiv-Nr.:4871, VII C, 7 – A 3
D-Zsch Zwickau, Robert-Schumann-Haus, Archiv und Bibliothek
Erler I, II Hermann Erler, Robert Schumann’s Leben. Aus seinen Briefen geschildert, 2 Bde., Berlin [1887]
F-Pc Paris, Bibliothèque du Conservatoire (heute in F-Pn)
F-Pn Paris, Bibliothèque Nationale
GB-Lbl London, The British Library
GB-Ob Oxford, Bodleian Library
Gedichtabschriften Robert und Clara Schumann. Abschriften verschiedener Gedichte zur Composition, Robert-Schumann-Haus, Zwickau; Archiv-Nr.: 4871, VIII, 4 – A 3
Gertler Wolfgang Gertler, Robert Schumann in seinen frühen Klavierwerken, Wolfenbüttel, Berlin 1931
GS I, II Robert Schumann. Gesammelte Schriften über Musik und Musiker, Bd.1 u. 2, Reprint der Ausgabe Leipzig 1854, mit einem Nachwort v. Gerd Nauhaus und einem Register v. Ingeborg Singer, Wiesbaden 1985
Hofmeister Friedrich Hofmeister et al. [Hg.], Musikalisch-litterarischer Monats-Bericht neuer Musikalien[…], Leipzig 1839 ff.
Hofmann Kurt Hofmann, Die Erstdrucke der Werke von Robert Schumann, Tutzing 1979 (Musikbibliographische Arbeiten, 6)
Jugendbriefe Jugendbriefe von Robert Schumann. Nach den Originalen mitgeteilt von Clara Schumann, Leipzig 41910
Kreisig I, II Martin Kreisig [Hg.], Gesammelte Schriften über Musik und Musiker von Robert Schumann. Fünfte Auflage mit den durchgesehenen Nachträgen und Erläuterungen zur vierten Auflage und weiteren, 2 Bde., Leipzig 1914
Litzmann I–III Berthold Litzmann, Clara Schumann. Ein Künstlerleben. Nach Tagebüchern und Briefen, 3 Bde., Leipzig 1902, 1905, 1908
NZfM Neue Zeitschrift für Musik, Leipzig 1834 ff. [nach der Abk. sind anzugeben: Bd., Nr., Datum und Seite; z. B.: Bd. 29., Nr.1, 1. Juli 1848, S. 3]
p. pagina, Seite
Pl-Kj Kraków, Biblioteka Jagiellonska
PN Plattennummer
Projectenbuch Robert Schumann. Projectenbuch, Robert-Schumann-Haus, Zwickau; Archiv-Nr.: 4871, VII C, 8 – A 3
p. rev. post revisionem
PS, Nr. Clara Schumann. Programm-Sammlung, Robert-Schumann-Haus, Zwickau; Archiv-Nr.: 10463 – C3/A4
r [hochgestellt] recto
RSA Robert Schumann. Neue Ausgabe sämtlicher Werke, Mainz 1991 ff.
Schumanniana Wilhelm Joseph von Wasielewski, Schumanniana, Bonn 1883
Signale Signale für die musikalische Welt, hg. v. Bartholf Senff, Leipzig 1843 ff. [nach der Abk. sind anzugeben: Jg., Nr., Datum und Seite; z. B.: Jg. 1., Nr.1, 1. Januar 1843, S. 3]
Tb I Robert Schumann. Tagebücher, Bd. I: 1827–1838, hg. v. Georg Eismann, Leipzig 2[1988]
Tb II Robert Schumann. Tagebücher, Bd. II: 1836–1854, hg. v. Gerd Nauhaus, Leipzig 1987
Tb III Robert Schumann. Tagebücher, Bd. III: Haushaltbücher 1837–1856, hg. v. Gerd Nauhaus, Basel, Frankfurt 2[1988]
US-NYp New York, Public Library at Lincoln Center, Music Division
US-NYpm New York, The Pierpont Morgan Library
US-Wc Washington (D. C.), Library of Congress, Music Division
v [hochgestellt] verso
Wasielewski 1/1858 Wilhelm Joseph von Wasielewski, Robert Schumann, Dresden 1858
Wasielewski 2/1869 Wilhelm Joseph von Wasielewski, Robert Schumann, Dresden 21869
Wasielewski 3/1880 Wilhelm Joseph von Wasielewski, Robert Schumann, Bonn 31880
Wasielewski 4/1906 Robert Schumann. Eine Biographie von Wilhelm Joseph von Wasielewski, hg. v. Woldemar von Wasielewski, Leipzig 41906
Wolff Viktor Ernst Wolff, Robert Schumanns Lieder in ersten und späteren Fassungen, Leipzig 1914
Zeitungsstimmen, Bd., Nr. Robert Schumann, Sammlung von Zeitungsausschnitten und Buchbeiträgen, Bd. I: 1832–1840, Bd. II: 1841–1843, Bd. III: 1844–1846, Bd. IV: 1847–1849, Bd. V: 1850, Bd. VI: 1850–1851; Robert-Schumann-Haus, Zwickau; Archiv-Nrn.: 2067 bis 2072 – C 2 / A 4
ZZ Zählzeit
[ ] Ergänzungen und Zusätze des Herausgebers
< > Gestrichene, aber noch lesbare Textteile
<?> Gestrichene, unleserliche Textteile

9 ZUR TERMINOLOGIE

In ( ) werden nachfolgend die standardisierten Abkürzungen angegeben (siehe auch 7.2.1).

9.1 Originalausgabe (OA): Es handelt sich hierbei um einen Druck, der zu Schumanns Lebzeit erschien und von ihm auch überwacht wurde. Bei Werken der „grauen Zone“ (ca. op. 124 bis 135) ist im Einzelfall zu prüfen, ob und inwieweit Schumann in Endenich die betreffenden Drucke redigieren konnte.

9.2 Vorabdruck (VA): Vorveröffentlichung einer Einzelnummer aus einem Opus oder eines vollständigen Werks in Almanachen, Anthologien, musikalischen Beilagen zu Zeitschriften etc. Hier fehlen üblicherweise Opuszahlangaben. Gelegentlich repräsentiert ein Vorabdruck eine frühere Fassung oder Variante des betreffenden Werks. Diese Ausgaben sind zwar von Schumann autorisiert, aber nur selten auch überwacht und korrigiert worden.

9.3 Erstausgabe (EA): Bezeichnung sowohl für alle erstmalig erschienenen autorisierten Notendrucke (= Originalausgaben) als auch postum erschienene nicht-autorisierte Druck­aus­gaben (= „Herausgeberausgaben“). Doch sollte die Bezeichnung vorzugsweise für postum erschienene Erstveröffentlichungen verwendet werden.

9.4 Titelauflage (TA): Bezeichnung für eine Folgeauflage einer Originalausgabe unter Verwendung von deren Stichplatten, wobei das Titelblatt in irgendeiner Form von der Titelblattgestaltung der Originalauflage abweicht (z. B. Preisangabe, Verlagsimpressum, graphische Gestaltung). Es bleibt jedoch immer zu prüfen, ob nicht doch eventuell auch Plattenkorrekturen im Notentext vorgenommen worden sind, so daß es sich nicht um eine Titelauflage, sondern um eine Plattenauflage handelt.

9.5 Plattenauflage (PA): Bezeichnung für eine Folgeauflage, die Änderungen im Notentext enthält, wobei das Titelblatt mit dem der Originalausgabe identisch sein kann, aber nicht sein muß.

9.6 Platten- (PN) und VERLAGSNUMMER (VN): Während Plattennummern auf jeder einzelnen Notenseite (unten Mitte) und in der Regel auch auf der Titelseite eingedruckt sind, befinden sich Verlagsnummern oft nur auf den Titelblättern.

10 ORGANISATORISCHE DURCHFÜHRUNG

Der Bandherausgeber erhält von der Robert-Schumann-Forschungsstelle e.V., Düsseldorf ein QUELLENVERZEICHNIS für die von ihm zu edierenden Werke. Er wird seinerseits um weitere Quellenermittlungen gebeten. Von ihm neu ermittelte Quellen sind der Forschungsstelle mitzuteilen.

Termin- und Honorarfragen etc. regelt ein besonderer Werkvertrag.

Zusammen mit dem Quellenverzeichnis erhält der Bandherausgeber MIKROFILME bzw. PHOTOKOPIEN der aufgeführten Quellen, soweit er sich diese nicht ohne besondere Mühe selbst beschaffen kann.

Gleichzeitig erhält der Bandherausgeber eine als Grundlage für die Revision dienende Herstellungsvorlage. Im allgemeinen handelt es sich dabei um eine Photokopie der Originalausgabe des betreffenden Werks. In diese Herstellungsvorlage werden die notwendigen Änderungen eingetragen. Grundlegende Änderungen sind neu zu schreiben, die entsprechenden Abschnitte der Herstellungsvorlage werden überklebt. Einzelne Änderungen (ausgenommen Umschlüsselungen und Transpositionen), die durch die ganze Herstellungsvorlage oder einzelne Nummern derselben hindurchgehen, können durch einen Generalvermerk angegeben werden. Generalvermerke sind ansonsten möglichst zu vermeiden.

Das Typoskript zum VORWORT des Notenbandes und zum KRITISCHEN BERICHT wird in deutscher oder in englischer Sprache abgefaßt. Es sollte in zweizeiligem Abstand und mit einem ca. 5 cm breiten Rand geschrieben sein. (Zur Typographie siehe 7.7)

Nach ABSCHLUSS DER REVISION schickt der Bandherausgeber der Forschungsstelle

– das gesamte QUELLENMATERIAL (auch soweit es sein Eigentum ist, das er selbstverständlich nach Abschluß der Redaktionsarbeiten wieder zurückerhält),

– die HERSTELLUNGSVORLAGE,

– das Typoskript zum VORWORT,

– das Typoskript zum KRITISCHEN BERICHT.

Vom Notensatz fertigt der Verlag drei Korrekturabzüge, von denen zwei an die Forschungsstelle geschickt werden. Der dritte Korrekturabzug dient der Verlagskorrektur nach der Herstellungsvorlage. In die beiden anderen Abzüge werden unabhängig voneinander die Korrekturen seitens des Herausgebers einerseits und die Korrekturen der Forschungsstelle andererseits eingetragen. In einem abschließenden Arbeitsgang werden die Ergebnisse dieser drei Korrekturen miteinander verglichen, Rückfragen des Verlagskorrektors geklärt und die Ergebnisse in den dritten Abzug (der der Verlagskorrektur diente) eingetragen.

11 MUSTERBEISPIELE ZUR NOTENORTHOGRAPHIE

nb 1 bgen
nb 2 dynamische zeichen
nb 4 gabeln